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Deutscher Mieterbund


1. Begriffserklärung Deutscher Mieterbund

Die Bezeichnung Deutscher Mieterbund e.V. steht für einen Verein, der ausschließlich für Mieter von Wohnungen tätig wird. Für Mitglieder ergibt sich ein Anspruch auf eine persönliche und kostenlose Rechtsberatung durch Rechtsexperten, die in über 500 Beratungsstellen stattfindet.

2. Kurzer Geschichtshintergrund

Schon 1886 wurde der erste Mieterverein in Dresden gegründet. Grundlage dafür waren die Zusammenschlüsse von Mietern zu Einrichtungen, deren Zielstellung die Selbsthilfe für Mieter ist. Etwa um 1900 waren die Mieter nicht nur rechtlos, sondern litten auch unter der zunehmendem Verelendung von Wohnungen.

Die Arbeiterbewegung in Deutschland erstarkte und es taten sich immer mehr soziale Fragestellungen auf. Vermieter konnten damals frei die Vertragsbedingungen bei Mietwohnungen vorgeben und die Mieter waren mehr oder weniger dieser Willkür ausgesetzt. Um gegen diese Ungerechtigkeit aufzubegehren, bildeten sich nach und nach immer mehr Zusammenschlüsse Betroffener, die als sich gemeinsam besser gegen diese Missstände wehren konnten. Diese Vereine waren eine Antwort auf die Vereinigungen der Hauseigentümer und der Grundbesitzer. Schon nach weiteren 12 Jahren konnten in Deutschland ungefähr 800 Vereine gezählt werden. Ab 1920 stieg die Zahl bereits auf knapp 2.000 Anlaufstellen, die in 25 Vereinen beziehungsweise im "Bund deutscher Mietervereine" organisiert waren. Auch nach dem Zweiten Weltkrieg bestand dieser Zusammenschluss weiter. In den einzelnen Besatzungszonen, mit Ausnahme der sowjetischen, entstanden ab 1946 wieder neue Mietervereine als Zentralverband Deutscher Mieter und der Bund Westdeutscher Mieterverbände.

Seit 2001, nach dem Mauerfall, verbreitete sich der Deutsche Mieterbund ebenfalls in den neuen Bundesländern. Sein Hauptsitz befindet sich seitdem in Berlin. Eine Erweiterung des Deutschen Mieterbundes ist die weltweit agierende "International Union of Tenants".

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3. Aufbau der Organisation

Der Deutsche Mieterbund ist in drei Stufen aufgebaut. Er ist durch eine föderale Struktur charakterisiert und als überparteiliche Organisation anzusehen. Sie übergeordnete Führungs- und Beschlussebene wird durch den Bundesvorstand dargestellt.

In verschiedenen Bundesländern existieren insgesamt 15 Verbände. Sie sind als eingetragene Vereine als Dachverbände als regionale Mietervereine in Städten oder in ländlichen Gemeinden vertreten. Der Deutsche Mieterbund e. V. ist diesen Vereinen übergeordnet. Es gibt allerdings Ausnahmen, denn von zahlreichen örtlich arbeitenden Mietervereinen werden einige nicht zum Deutschen Mieterbund gezählt. Das kann recht verwirrend sein. Deshalb ist es wichtig, sich diesbezüglich umfassend zu informieren, wenn die Hilfe vom Deutschen Mieterbund e. V gewünscht wird.

Der Deutsche Mieterbund e. V. finanziert sich unter anderem durch die Beiträge der Mitglieder. Diese sind von Bundesland zu Bundesland anhand einer Gebührenordnung unterschiedlich geregelt. Die Rechtsschutzversicherung kann auf Wunsch im Mitgliedsvertrag mit vereinbart werden.

4. Schwerpunkte der Tätigkeiten

Die Hilfe und Beratung wird ausschließlich den Mitgliedern gewährt . Mitglied kann jeder Mieter werden, der ein Anmeldeformular an die zuständige Geschäftsstelle sendet und die entsprechende Mitgliedsgebühr entrichtet. Zusätzlich dazu werden von den Fachleuten gegen einen festgelegten Aufpreis schriftliche Unterlagen im Rechtsdeutsch verfasst.

  • juristische Beratung und Unterstützung der Mitglieder zu Wohnraum- und Mietfragen
  • unmittelbare lokale, bundesweite und politische Vertretung der Mieterinteressen
  • Gutachter- und Sachverständigentätigkeiten
  • Rechtsberatung bei Mietproblemen und -streitigkeiten
  • Beeinflussung der Mietrechtgesetze
  • Ausbau und Weiterführung der Mieterschutzes
  • Schaffung bezahlbarer Mieten und eines wirksamen Wohngeldes
  • Rechtsschutzversicherung gewährleistet Prozesskostenschutz
  • Behandlung von Themen wie Umweltschutz, Nebenkosten, Heizkostenverordnungen
  • Einfluss auf politische, städtebauliche und mietrechtliche Entscheidungen
  • Information der Mieter und Öffentlichkeitsarbeit über die Fachzeitschrift "Wohnungswirtschaft und Mietrecht"

Für eine schnelle Hilfeleistung stehen die landesweit geschalteten Erstberatungs-Hotlines zur Verfügung. Diese sind für Mitglieder kostenlos. Nichtmitglieder können sich in dieser Weise ebenfalls kostenpflichtig unterstützen lassen. Darüber hinaus ist zusätzlich eine rund um die Uhr verfügbare Online-Anfrage über Mieterbund24 möglich. Der Deutsche Mieterbund oder Mieterverein pflegt enge Kontakte zu den Gewerkschaften und zur SPD. Zielstellung ist der Ausbau und die Beibehaltung eines sozialen Mietrechts.

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