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Die Wohnungs- gemeinnützigkeit

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Bezahlbarer Wohnraum wird in Deutschland immer seltener und das Angebot an Sozialwohnungen immer kleiner. Um allen Bundesbürgern langfristig Zugang zu preiswertem und bedarfsgerechtem Wohnraum zu ermöglichen, einigten sich die politischen Parteien auf einen Entwurf zur neuen Wohnungsgemeinnützigkeit.

Was ist unter Wohnungsgemeinnützigkeit zu verstehen?

Bezahlbarer Wohnraum ist in vielen Regionen Deutschland inzwischen selten. Durch das knappe Angebot sind viele Menschen gezwungen, sich im Umfeld der Ballungsgebiete niederzulassen und als Pendler lange Fahrzeiten zu ihren Arbeitsstellen in Kauf zu nehmen. Außerdem verlieren jährlich circa 60.000 Sozialwohnungen ihre Preisbindung und gelangen dadurch auf den freien Wohnungsmarkt, wo sie zu enormen Mietpreisen angeboten werden. Auf diese Weise verringerte sich die Anzahl der Sozialwohnungen von ursprünglich 2,5 Millionen Objekten im Jahr 2002 auf derzeit 1,5 Millionen verfügbaren Wohnungen im Sozialbereich. Gleichzeitig steigt die Nachfrage nach günstigem Wohnraum an.

Wieso wird eine Anpassung des sozialen Wohnungsbaus in der Politik gefordert?

Die Politik hat es sich deshalb zum Ziel gesetzt, diesen Missstand zu beheben. Der Gemeinnützigkeitsaspekt im Bereich Wohnungsbau soll neu belebt werden, damit Sie wieder von dauerhaft günstigen Mietpreisen profitieren können. Mit öffentlichem Geld sollen demnach öffentliche Güter gefördert werden. Ein Umzugsunternehmen wie Movinga unterstützt Sie während des Wohnungswechsels bei allen Fragen und übernimmt den kompletten Umzug inklusive Zusatzleistungen. Dabei wird Ihr Mobiliar mit äußerster Sorgfalt behandelt. Pünktlichkeit und ein ausgezeichneter Service sind für Movinga selbstverständlich. Um den Anteil bezahlbarer Wohnungen für junge Familien, Geringverdiener und Studenten zu erhöhen, beauftragen die Parteien im Bundestag eine Machbarkeitsstudie, durch die zwei unterschiedliche Wege zu mehr Gemeinnützigkeit im Wohnungsbau aufgezeigt werden sollen.

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Was sind die Ziele der neuen Gemeinnützigkeit im Wohnungsbau?

Zur Umsetzung wird ein Sofortprogramm und ein Dauerprogramm vorgeschlagen. Der momentane Mehrbedarf liegt bei circa 100.000 günstigen Wohnungen jährlich. Das Sofortprogramm richtet sich hauptsächlich an private Vermieter, da sich die Mehrheit der Wohnungen in Deutschland im Privatbesitz befindet. Durch die neue Gemeinnützigkeit im Wohnungsbereich erhalten die Eigentümer die Möglichkeit, sich bei einer Neuvermietung ihrer Wohnflächen für eine gemeinnützige Vermietung zu entscheiden. Von dieser Regelung sind auch ehemalige Büroflächen, die nach Umbau oder durch Ankauf für Wohnzwecke zur Verfügung stehen, betroffen. Eine gemeinnützige Vermietung wird steuerlich gefördert. Mit dieser Neuregelung sollen Vermieter ermutigt werden, auch Neubauwohnungen bevorzugt Menschen mit entsprechendem Bedarf anzubieten. Die neue Gemeinnützigkeitsregelung bei der Vermietung von Wohnungen soll die Lebensqualität in den Städten erhalten und fördern und gleichzeitig Unternehmen, die langfristig sozial investieren eine verlässliche Rendite bieten.

Die steuerliche Extra-Förderung ist als zusätzliche Leistung im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung und der Länder- sowie KfW-Programme geplant. Gemeinnützige Unternehmen müssen sich an die relevanten sozialen Regeln hinsichtlich der Mieterstruktur halten, wenn sie diese Rendite in Anspruch nehmen wollen. Durch die Förderung sollen auch die Kosten für Wohnungsunternehmen gesenkt werden, wenn diese gemeinnützig handeln. Das Ziel einer verbesserten Gemeinnützigkeit bestehen auch darin, Ihnen als Mieter und interessierten Unternehmen als Vermieter eine Teilhabe am Gemeinwohl zu ermöglichen. Deshalb einigten sich die Parteien auf drei Grundsätze für eine neue Gemeinnützigkeit im Wohnungsbau.

Der erste Grundsatz besteht im Erhalt der Vielfalt des Wohnungsmarkts, zu dem aktive Baugenossenschaften und Bauvereine, kommunale Wohnungsgesellschaften und private Vermieter mit ihrem Wohnungsangebot beitragen. Mit der Förderung soll es Wohn- und Bauvereinen und anderen Investoren gelingen, auch mit bezahlbaren Wohnungen schwarze Zahlen zu schreiben. Dabei ist als zweites Ziel Nachhaltigkeit vereinbart. Da das Bauen neuer Objekte Zeit kostet, müssen die vorhandenen Bestände optimal genutzt werden. Die Preisbindung für günstigen Wohnraum darf deshalb nicht schon nach zehn Jahren enden. Öffentliche Gelder stehen zukünftig für öffentliche Güter so lange zur Verfügung wie es notwendig ist. Zu den vereinbarten Zielen gehört auch mehr Transparenz, damit der Wohnungsmarkt übersichtlicher wird, während gleichzeitig eine gute Mischung und ein optimales Preis-Leistungsverhältnis erhalten bleiben.

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