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Elektroschrott - Altgeräte richtig entsorgen

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Bei einem Umzug fällt in der Regel eine Fülle an Elektromüll an. Insbesondere dann, wenn schon viele Geräte vorhanden sind, die als veraltet, als nicht mehr zeitgemäß oder als unschön eingestuft werden. Diese Ausstattungen werden in der Regel schon vor dem Beladen des Umzugswagens aussortiert.

1. Was versteht man unter Elektro-Schrott?

Die Bezeichnung Elektromüll trifft auf alle elektrischen oder elektronischen Geräte sowie auf einzelne Bau- und Funktionsteile dieser Produkte zu, die keiner weiteren Verwendung mehr zugeführt werden. Gründe hierfür sind beispielsweise ein zu hoher Energieverbrauch, ein Defekt oder ein veraltetes Design. Diese Erzeugnisse werden einfach nicht mehr benötigt und somit als Elektromüll ausgemustert.

Elektrischer oder elektronischer Schrott umfasst folgende Gruppen:

  • Haushaltsgroß- und automatische Ausgabegeräte, sogenannte Weiße Ware
  • Kühlvorrichtungen
  • PC-Monitore, Bildschirme, Fernseher
  • Beleuchtungskörper wie Gasentladungslampen
  • Haushaltskleingeräte, sonstige Beleuchtungsmittel, Werkzeuge elektronischer oder elektrischer Funktionsweise, Spielzeug, Freizeit- und Sportgeräte, medizinische Geräte, Kontroll- und Überwachungskomponenten, Informations- und Telekommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik
  • Module von Photovoltaikanlagen

2. Was regelt das Elektroschrott-Gesetz von 2022?

Das ElektroG basiert auf der europaweit gültigen WEEE-Richtlinie, die sich mit dem Inverkehrbringen, der Zurücknahme und der Entsorgung von Elektroschrott beschäftigt. Betroffen von diesen Richtlinien sind die Hersteller, Importeure und Händler, die als Erstinverkehrbringer bezeichnet werden. Händler unterliegen einer Registrierungspflicht, falls sie nicht registrierte Elektro- oder Elektronikgeräte verkaufen oder nach Deutschland importieren. Sie unterliegen einer freiwilligen Rücknahme von Altgeräten. Privatpersonen ist das Entsorgen von Elektro-Schrott über den Hausmüll nicht mehr gestattet.

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3. Regeln der Rücknahme von Groß- und Kleingeräten beim Einzelhandel

Grundsätzlich müssen Wiederverkäufer sowie Einzelhändler Altgeräte kostenlos von Kunden annehmen. Diese Verpflichtung gilt auch für Online-Händler. Handelt es sich um Großgeräte, dann ist es erlaubt, einen Tausch beim Neukauf vorzunehmen. Das heißt: Altes Gerät gegen neues. Die kostenfreie Rücknahme von Altgeräten trifft auf Händler zu, deren Ladenfläche mit elektronischen Erzeugnissen mehr als 400 qm beträgt. Bei Onlinehändlern zählt die Grundfläche des Lagers, auf der die Elektrogeräte untergebracht sind.

Tipp: Obwohl die Rückführung von Altgeräten kostenfrei ist, können von den Händlern für diese Serviceleistungen die Kosten für den Transport auf den Kunden zukommen. Deshalb ist es wichtig, sich zuvor umfassend zu erkundigen.

4. Entsorgung auf Wertstoffhöfen

Elektroschrott entsorgen, ohne die Umwelt und das eigene Portemonnaie zu belasten, das funktioniert ebenfalls über die Werkstoffhöfe. Dort werden die Klein- und Großgeräte gesammelt und einer weiteren Verwertung oder einer erneuten Verwendung zugeführt. Werkstoffhöfe sind von den Kommunen eingerichtete Sammelstellen, an denen die Altgeräte direkt abgegeben werden können.

5. Alternativen zur Entsorgung

Das Elektroschrott entsorgen klappt mit diesen Methoden oder über verschiedene Rücknahmeaktionen von Geräteherstellern. Hin und wieder werden zudem Umweltinitiativen in Form von Erfassungen des Elektromülls per Sammlungen unmittelbar an der Haustür durchgeführt. Die Termine dazu werden ausreichend lange öffentlich angekündigt. Erfasst werden hierbei meist Kleingeräte wie Handys, Toaster, Haarföne oder Epilierer, Notebooks, elektronische Spielwaren und kleine Unterhaltungselektronik. Für einen geringen Obolus kann vor allen Dingen derartiger Elektromüll, der der Kommunikationstechnik zugeordnet wird, verkauft werden. Geht ein funktionstüchtiges Gerät verloren, kann ein Altgerät durchaus noch gute Dienste als Ersatz leisten. Eine Spende von Elektroschrott an soziale Organisationen wird meist in Entwicklungsländer geschickt.

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