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Malerarbeiten beim Umzug


Malerarbeiten beim Umzug - Wann sich die Kosten lohnen

Bei den meisten Umzügen werden im Mietvertrag vereinbarte Renovierungen und Malerarbeiten fällig. Dann haben Sie die Wahl: selber machen und Geld sparen? Oder doch lieber in den Fachmann investieren? Ein professioneller Maler ist keine kleine Investition, spart Ihnen aber Zeit und Nerven. Wieviel Sie für Malerarbeiten beim Umzug im Durchschnitt zahlen müssen und wann sich ein professioneller Maler für Ihre Ansprüche lohnt, zeigen wir Ihnen hier.

Malerarbeiten zum Umzug: Pro und Kontra

Die meisten Mieter wollen natürlich Geld sparen. Immerhin belasten die Umzugskosten den Geldbeutel bereits schwer. Benötigte Materialien wie Pinsel und Farben im Baumarkt selbst zu kaufen, verspricht zwar weniger Kosten, kann aber sehr zeitintensiv werden und zu einem unbefriedigenden Ergebnis führen. Wird an der Farbe gespart, muss man gleich zweimal streichen und hat doppelte Arbeit. Hinzu kommt, dass beim Umzug meist zwei Wohnungen gleichzeitig renoviert werden müssen. Obwohl sich die neue im Normalfall bei der Übergabe bereits im renovierten Zustand befindet und strahlend weiß gestrichen ist, möchten sich viele Mieter trotzdem selbst an den Wänden austoben und nach ihrem Geschmack streichen. Und das geht umso einfacher, wenn die Möbel noch nicht an Ort und Stelle stehen. Die alte Wohnung wiederum muss natürlich im vertragsgemäßen Zustand übergeben werden. Das heißt oftmals: weiß gestrichen. Dabei wird es nicht bei Decken und Wänden belassen, auch Fensterrahmen und Türen müssen notfalls von innen gestrichen werden. Es gibt also einiges zu tun. Ein Maler lohnt sich somit nicht nur für die alte Wohnung, sondern auch für das neue Zuhause. Sie haben ausreichend Zeit, sich um Einrichtung und Deko zu kümmern, der Maler bringt die gewünschte Farbe mit und streicht die Wand in der bevorzugten Maltechnik. Zudem ersparen Sie sich möglichen Ärger für die Zukunft, denn mit einem Profimaler vermeiden Sie es, sich jahrelang streifige Wände anschauen zu müssen.

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Streichen beim Auszug: Der Mietvertrag verpflichtet?

Bevor Sie einen Maler engagieren, der die alte Wohnung für die Übergabe streichen soll, prüfen Sie, ob Sie mietvertraglich zu Renovierungsarbeiten verpflichtet sind. Diese Schönheitsreparaturen werden gewöhnlich in einer Klausel im Mietvertrag festgelegt. Außerdem muss die Wohnung üblicherweise im Zustand des Mietbeginns übergeben werden. Außerdem müssen alle Bohrlöcher versiegelt werden. Falls nicht im Mietvertrag genau beschrieben, sprechen Sie mit Ihrem alten Vermieter ab, ob ein Anstrich in weißer Farbe wirklich nötig ist. Eventuell befinden sich Decken und Wände noch im perfekten Zustand. Das erspart Kosten und Zeit. Bei einer Wohnungsübergabe steht also einiges an, vor allem bei einer großen Wohnung mit mehreren Zimmern. Ein professioneller Maler übernimmt alle oben aufgeführten Arbeiten und stellt die benötigten Materialien selbst zur Verfügung. Wichtig: Die Malerarbeiten müssen nur nach mittlerer Art und Güte verrichtet werden. Das heißt, der Mieter kann die notwendigen Arbeiten selbst erledigen, wenn er zum gleichen Ergebnis wie bei der Übergabe kommt.

Kosten für einen Maler beim Umzug

Üblicherweise wird der Preis für einen Anstrich nach Quadratmetern der zu streichenden Fläche berechnet und nicht nach der Wohnfläche. Fenster und Türen werden von der Fläche meist nicht abgezogen, da für das Abkleben Zeit und Material in Anspruch genommen werden. Im Schnitt man kann mit 8 - 10 € pro Quadratmeter für einfaches Streichen rechnen, inklusive Materialkosten. Möchten Sie besondere Designs oder eine bestimmte Streichtechnik, können die Kosten bis zu 20 € pro Quadratmeter ansteigen. Zusätzlich variieren die Preise je nach Betrieb stark. Die Kosten für einen Maler hängen hauptsächlich von diesen Faktoren ab:

  • Größe der zu streichenden Fläche
  • Zustand von Wänden und Decke
  • Gewählte Farbe
  • Wie viele Anstriche nötig sind
  • Zusatzaufwand des Malers (Abkleben, Verputzen etc.)

Malerkosten beim Umzug von der Steuer absetzen

Sollten Sie aus beruflichen Gründen umziehen, können Sie die Umzugskosten von der Steuer absetzen. Das ist entweder über die sogenannte Umzugskostenpauschale möglich oder Sie setzen Umzugskosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ab. Die Kosten eines Handwerkers oder Malers, die für die notwendigen Schönheitsreparaturen beim Umzug entstehen, können auf diesem Wege steuerlich abgesetzt werden. Lassen Sie sich für die erbrachte Leistung des Malers also unbedingt eine Rechnung ausstellen, die Sie beim Finanzamt samt Steuererklärung einreichen können.

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