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Mietschuldenfreiheits-bescheinigung


In der heutigen Zeit ist es für den Vermieter wichtig zu wissen, ob ein potentieller Mieter frei von Schulden bei seinem Vormieter ist. Mit einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung wird zudem dem neuen Mieter bestätigt, dass er die Miete regelmäßig und pünktlich bezahlt hat.

Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist ein kurzes, formloses Schreiben, das vom bisherigen Vermieter ausgestellt wird. Damit wird dem Mieter bescheinigt, dass er keine Mietschulden hinterlassen hat. Mit diesem Schreiben wird zudem dem zukünftigen Mieter eine Zahlungszuverlässigkeit bescheinigt. Grund für diese Bescheinigung ist die Sorge zahlreicher Vermieter auf Mietnomaden hereinzufallen. Dies sind Menschen, die ein Mietverhältnis eingehen, aber keine Mietzahlungen leisten und sich dann über Nacht aus dem Staub machen. Diese Mieter geben ihren neue Adresse nicht bekannt. Dadurch hat der Vermieter kaum eine Möglichkeit die offenen Mietschulden einzuklagen. Eine neue Wohnung ohne solche eine Bescheinigung anzumieten ist oft nicht möglich.

Für einen Vermieter ist es im Vorfeld eines neuen Mietverhältnisses sehr wichtig, über die Bonität des zukünftigen Mieters informiert zu sein. Denn zahlt der Mieter nicht, hat der Vermieter zwar diverse Möglichkeiten dagegen vorzugehen, allerdings bleibt er auf den Kosten sitzen. Beabsichtigen Vermieter, eine Wohnung zu vermieten und wollen sicher gehen, dass ihre neuen Mieter keine Mietschulden aus einem vorherigen Mietverhältnis haben, dann können diese auf Nummer sichergehen und einen Nachweis vor dem Abschluss eines Mietvertrages anfordern. Mit einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung werden berüchtigte Mietnomaden von vornherein ausgefiltert.

Laut Gesetz ist der einstige Vermieter nicht dazu verpflichtet, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung an seinen bisherigen Mieter zu beglaubigen. Wenn der Mieter seinen Vermieter bittet, diese Bescheinigung zu unterschreiben und auf Ablehnung stößt, muss er sich damit zufriedengeben. Aber es gibt auch andere Möglichkeiten zu beweisen, dass eine Mietschuldenfreiheit besteht. So können Mieter vom Vermieter verlangen, dass er die Quittungen über die vergangenen Mieteingänge aushändigt. Diese können dem neuen Vermieter als Alternative zur Mietschuldenfreiheitsbescheinigung dem neuen Vermieter vorgelegt werden. Zudem ist auch die Vorlage einer freiwilligen Schufa-Bonitätsauskunft eine weitere Alternative.

Nicht immer ist die Ausstellung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung einfach. Tatsächlich kann es vorkommen, das noch Mieten offen sind, die aus bestimmten Gründen nicht vom Mieter gezahlt werden müssen. Dazu zählen zum Beispiel Mängel über die sich bei Parteien streiten. Oder die letzten Betriebskosten wurden vom Vorvermieter noch nicht abgerechnet. Dann möchte dieser keinen Freifahrtschein über nicht bestehende Mietschulden ausstellen. Zudem ist ein Vermieter laut Urteil des Bundesgerichtshofes nicht dazu verpflichtet, diese Bescheinigung auszustellen.

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