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Paar mit Computer vor Kartons auf dem Boden  | Movinga

Mit dem Partner zusammenziehen: Kompromisse ebnen den Weg ins Glück

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Sie sind verliebt und der Himmel hängt voller Geigen. Zwei Wohnungen erscheinen überflüssig. Sie wagen den Schritt und beschließen, die erste gemeinsame Wohnung zu beziehen. Nun gilt es, die rosarote Brille abzulegen und diesen Beziehungstest rational anzugreifen. Eines vorneweg: Kompromisse gehören zum Zusammenleben. Doch mit Kompromissen allein ist das Zusammenziehen nicht erledigt. Zahlreiche Dinge, unter anderem Versicherungen und Verträge, erfordern Sachwissen und Aufmerksamkeit. Unsere erfahrenen Umzugsberater haben eine Checkliste all der Dinge zusammengestellt, die Sie beim Beziehen der ersten Wohnung klären sollten. Nehmen Sie sich Zeit und reden Sie über die folgenden Punkte in Ruhe. Hilfreich ist auch, wenn Sie Ihre Abmachungen stichpunktartig schriftlich festhalten – als Erinnerungshilfe, falls Meinungsverschiedenheiten auftreten.

Grob lassen sich die zu beachtenden Themen in fünf Kategorien einteilen:

  1. Anforderungen an die gemeinsame Wohnung
  2. Versicherungen und Verträge
  3. Einrichtung absprechen
  4. Kostenaufteilung abklären
  5. Umzug aus zwei Wohnungen in eine organisieren

1. Anforderungen an die gemeinsame Wohnung

Jeder Mensch ist anders. Bevor Sie sich für eine gemeinsame Wohnung entscheiden, gilt es zu klären, welche Bedürfnisse Ihre Wohnung erfüllen muss.

Sind Sie beide Kuscheltiere und können sich nicht vorstellen, getrennt zu schlafen? Oder brauchen Sie ein Bett zum Ausweichen?

Das gemeinsame Schlafzimmer kann für manche Menschen einengend wirken. Auch oftes Schnarchen kann ein Problem darstellen. Falls Sie viel Freiraum brauchen, sollten Sie das Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin rechtzeitig mitteilen. Schaffen Sie vor dem Zusammenziehen klare Verhältnisse und beseitigen Sie Illusionen.

Arbeiten Sie zu Hause und benötigen Sie deshalb ein Arbeitszimmer oder einen abgetrennten Arbeitsbereich?

Störungen bei der Arbeit können sich auf Ihr Gemütsleben ungünstig auswirken. Planen Sie daher bereits bei der Wohnungssuche genügend Quadratmeter für Ihren Arbeitsbereich ein.

Wie groß muss Ihre Küche sein?

Wenn Sie gerne den Kochlöffel schwingen, sollten Sie auf einer großen Küche in der ersten gemeinsamen Wohnung bestehen. Ideal wäre ein kombinierter Wohnraum mit integrierter Küche.

Was ist im Umfeld der Wohnung für Sie wichtig?

Brauchen Sie viel Grün vor der Haustür oder sind Sie im Pflasterdschungel glücklich? Möchten Sie jeden Morgen mit einem Dauerlauf beginnen oder brauchen Sie ein Fitnessstudio in fußläufiger Entfernung? Trägt ein naher Bäcker zu Ihrer Lebensfreude bei oder reicht ein wöchentlicher Großeinkauf im Supermarkt?

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2. Versicherungen und Verträge

Gemeinsam den Mietvertrag unterschreiben

Bestehen Sie darauf, gemeinsam den Mietvertrag zu unterschreiben. Nur die gemeinsame Unterschrift garantiert, dass Rechte und Pflichten gleich verteilt sind. Sollten Sie sich trennen, kann niemand den anderen vor die Tür setzen. Noch wichtiger ist das Gefühl von Zusammengehörigkeit, das die gemeinsame Unterschrift vermittelt. Damit bestätigen beide Partner, dass sie sich voll und ganz auf die Beziehung einlassen.

Hausratversicherung klären

Beim Beziehen einer gemeinsamen Wohnung kann eine Hausratversicherung ausreichen. Oft wird deshalb eine Hausratversicherung überflüssig. Die Verträge von Hausratversicherungen sind in der Regel langfristig angelegt und lassen sich nicht kurzfristig kündigen. Experten raten in diesem Fall zu versuchen, den jüngeren Vertrag vorzeitig zu kündigen. Die meisten Versicherungsgesellschaften lassen mit sich reden. Falls das nicht klappt, sollten Sie sich von der Police mit früherer Kündigung verabschieden. Anschließend gilt es, die Haftungssumme beim verbleibenden Mietvertrag zu erhöhen. Das Zusammenführen von zwei Haushalten führt dazu, dass mehr Wertgegenstände in der gemeinsamen Wohnung vorhanden sind. Außerdem müssen Sie die Adressenänderung und die neue Wohnungsgröße mitteilen.

Haftpflichtversicherung zusammenlegen

Eine Haftpflichtversicherung zahlt nicht für Schäden an Personen, die der Lebenspartner verursacht hat. Paare können jedoch auf eine Klausel achten, die Personenschäden explizit mit einschließt. In solchen Fällen reicht eine Haftpflichtversicherung aus. Hierfür sprechen Sie am besten mit Ihrem Versicherungsvertreter. Sie können die überflüssige Haftpflichtversicherung in der Regel drei Monate vor dem Vertragsablauf kündigen. Dazu reicht ein Musterbrief. Wichtig: Nach einem Schadensfall können Sie eine Haftpflichtversicherung und eine Hausratversicherung auch außerplanmäßig kündigen.

3. Einrichtung absprechen

Sie haben sich für eine neue Wohnung entschieden. Jetzt gilt es, die Einrichtung abzusprechen. Das ist einer der kniffligsten Punkte beim Zusammenziehen, denn über Geschmack kann man bekanntlich streiten.

Geschmack stimmt überein

Falls Ihr ästhetisches Empfinden harmoniert, haben Sie Glück. In diesem Fall reicht es, mithilfe eines Grundrissplans zu überlegen, wie Sie Ihre vorhandenen Möbel auf die neue Wohnung aufteilen.

Geschmack prallt aufeinander

Jetzt wird es schwierig. In diesem Fall sollten Sie rechtzeitig darüber sprechen, wie Sie die Einrichtungsfrage handhaben werden. Legen Sie ein Liste mit Dingen an, auf die Sie nicht verzichten können Einigen Sie sich auf die Zahl der Möbel, die Ihr Partner akzeptieren muss. Kaufen Sie die Einrichtung für gemeinsame Wohnräume neu Falls Sie es sich leisten können, sollten Sie die gemeinsamen Räume mit neuen Möbeln gestalten. So muten Sie Ihrem Partner nicht zu viele visuelle Kompromisse zu.

Für das bessere Haushaltsgerät entscheiden

Wenn Sie zwei Haushalte zusammenführen, werden in der Regel einige Dinge überflüssig. Niemand braucht zwei Küchenherde, zwei Waschmaschinen oder Staubsauger. In diesem Fall sollten Sie sich für das bessere Gerät entscheiden. Im Normalfall handelt es sich dabei um das teurere oder jüngere Gerät. Falls Sie im Zweifel sind, können Sie im Internet, wie Ihre einzelnen Geräte bei verschiedenen Tests abschneiden.

Rechtzeitig entrümpeln

Der Einzug in die erste gemeinsame Wohnung bietet Ihnen auch die Gelegenheit, überflüssigen Ballast abzuwerfen. Fangen Sie rechtzeitig damit an, Ihre Besitztümer zu sichten und sich von unnötigen Dingen zu trennen. In unserem Blogbeitrag zum Entrümpeln finden Sie nützliche Tipps.

4. Kostenaufteilung klären

Der Frage der Kostenaufteilung sollten Sie viel Zeit und offene Worte widmen. Klären Sie vor dem Umzug, wie viel Geld Sie brauchen: Für die Miete und Nebenkosten, für Lebensmittel und laufende Ausgaben und für unvorhergesehene Belastungen. Halten Sie diese Vereinbarung am besten formlos schriftlich fest. Für die Ausgaben empfiehlt es sich, ein gemeinsames Konto anzulegen, in das beide am Monatswechsel die vereinbarten Beträge einzahlen. Ein gemeinsames Sparkonto kann die Summen aufnehmen, die Sie für unvorhergesehene Belastungen zurücklegen.

  • Wenn beide Partner etwa gleich viel verdienen, sollten Sie auch die Kosten gemeinsam tragen.
  • Verdient ein Partner wesentlich mehr als der andere, können Sie die Kosten prozentual nach dem Einkommen verteilen.
  • Wenn ein Partner den anderen versorgt, kann unter Umständen ein einfacher Vertrag zur vollständigen Absicherung helfen. Das Versorgen von Kindern und/oder Haushalt ist ein Vollzeitjob, der dementsprechend finanziell gewürdigt werden sollte.

5. Umzug aus zwei Wohnungen organisieren

Sie haben sich entschieden, welche Möbel Sie mitnehmen, was Sie entrümpeln und was Sie neu besorgen. Nun gilt es, den Umzug aus zwei Wohnungen in die erste gemeinsame Bleibe zu organisieren. Unser Umzugsplaner ist nicht darauf ausgelegt, den Umzug aus zwei Wohnungen zu berechnen. Allerdings können Sie unsere Mitarbeiter zu den üblichen Bürozeiten telefonisch oder per E-Mail erreichen. Wir geben Ihnen gerne unverbindlich Auskunft. Eine beliebte Möglichkeit ist, weitere Adressen für das Abholen von Möbeln hinzuzufügen. Somit erledigen Sie Ihren Umzug entspannt in einem Durchgang. Am besten erledigen Sie den Umzug am gleichen Datum, so dass Sie nicht zwei verschiedene Umzüge bezahlen müssen. Sie können zuerst die eine Wohnung ausräumen und anschließend die andere Wohnung. Für den Umzug empfehlen wir auch gerne unsere Checkliste.


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