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Nachmieter suchen


Es gibt vielerlei Gründe, warum Menschen frühzeitig aus ihrer alten Wohnung raus möchten: ein neuer Job in einer anderen Stadt, das Zusammenziehen mit dem Partner oder eine günstigere Wohnung im bevorzugten Viertel. Die Kündigungsfrist ist dabei oft ein Hindernis. Im Verständnis vieler Menschen kann man problemlos früher aus einem Mietvertrag aussteigen, wenn man selbstständig einen Nachmieter sucht. Aber stimmt das wirklich? Worauf kommt es an, wenn Sie nach einem Nachmieter suchen? Und welche Voraussetzungen sollte dieser erfüllen? Alle Informationen haben wir für Sie zusammengestellt.

Berechtigt ein Nachmieter zur außerterminlichen Kündigung?

Informieren Sie Ihren Vermieter unbedingt frühzeitig darüber, dass sie planen, zu einem früheren Zeitpunkt aus dem Mietvertrag auszusteigen und einen Nachmieter suchen. Heben Sie eine Kopie der Unterlagen auf und teilen Sie den Zeitpunkt des geplanten Umzugs mit. Der Vermieter kann den Vorschlag ohne Angabe von Gründen ablehnen. Die Kündigungsfrist muss in diesem Fall eingehalten werden. Selbst wenn Sie bereits eine Anzahl an Nachmietern anbieten können, muss der Vermieter nicht darauf eingehen. Somit ist es ein weit verbreiteter Irrglaube, dass man mit drei Nachmietern vorzeitig aus einem Mietvertrag kommt.

Eine Nachmieterklausel macht es einfacher

Falls ihr Mietvertrag eine Nachmieterklausel beinhaltet, können sie vorzeitig aus ihrem Mietvertrag aussteigen, indem Sie einen geeigneten Nachmieter stellen. Eine Erlaubnis des Nachmieters brauchen Sie in diesem Fall nicht, er muss aber trotzdem über Ihr Vorhaben informiert werden.

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Der geeignete Nachmieter

Stimmt der Vermieter der Nachmietersuche zu oder ist eine Nachmieterklausel vereinbart, muss noch ein geeigneter Nachmieter gefunden werden. Nur dann kann der Vertrag vor der ordentlichen Kündigungsfrist beendet werden. Geeignet bedeutet in diesem Fall:

  • ist solvent, also zahlungsfähig
  • kann übergangslos in den Mietvertrag eintreten
  • kann den Mietvertrag zu gleichen Bedingungen übernehmen

Lehnt ein Vermieter grundlos einen geeigneten Nachmieter ab, so hat der Mieter seine Pflicht erfüllt. Die Mietzahlung darf zum Termin eingestellt werden, an dem der abgelehnte Nachmieter die Wohnung bezogen hätte.

Suche mit dem Vermieter absprechen

Um die Suche nach einem Nachmieter für beide Parteien zu erleichtern, sollte der Vermieter in die Suche mit einbezogen werden. Nur so kann genau definiert werden, wer als geeigneter Nachmieter gilt. Sind die Ansprüche des Vermieters an einen neuen Mieter im Vornherein klar, vereinfacht das die Suche und erhöht die Erfolgschancen. Die wenigsten Vermieter werden sich auf eine Großfamilie als Nachmieter einlassen, wenn die Wohnung vorher von einem Single bewohnt wurde. Gibt es ein begründetes Haustierverbot, kommen Kandidaten mit Hund oder Katze gar nicht erst in Frage. Ersparen Sie sich also unnötigen Ärger und Aufwand, indem Sie nur geeignete Kandidaten vorschlagen.

Vorteile für Mieter und Vermieter

Selbst wenn keine Nachmieterklausel vorliegt, nehmen die meisten Vermieter die Option gerne wahr. Immerhin erspart diesen das die Suche nach einem Nachmieter. Zudem entsteht kein Leerstand der Wohnung, da diese zum festgelegten Zeitpunkt direkt bezogen wird. Für Mieter ist der größte Vorteil, dass keine doppelte Miete gezahlt werden muss, falls diese bereits in eine neue Wohnung gezogen sind. Bei langen Kündigungsfristen kann das eine enorme finanzielle Belastung sein.

Tipps um den geeigneten Nachmieter zu finden

Zusammengefasst sollten folgende Tipps bei der Nachmietersuche beachtet werden

  1. Benachrichtigen Sie ihren Vermieter rechtzeitig
  2. Halten Sie getroffene Einigungen schriftlich fest
  3. Beziehen Sie ihren Vermieter bei der Suche mit ein
  4. Schlagen Sie nur geeignete Nachmieter vor
  5. Berücksichtigen Sie die Bedingungen des Vermieters

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