Home
Gepackte Umzugskartons  | Movinga

Pflanzen im Mietrecht

Gepackte Umzugskartons  | Movinga

Wer in einer Mietwohnung wohnt, kann grundsätzlich seine Wohnung und den Balkon mit Blumen und Pflanzen nach seinen Vorstellungen gestalten. Aber es gibt auch gewisse Grenzen, bei denen die Einwilligung des Vermieters notwendig ist. Ohne Einwilligung des Vermieters kann der Mieter innerhalb seiner Wohnung Pflanzen und Blumen in beliebiger Anzahl sowie Art aufstellen, wenn dadurch das Eigentum des Wohnungsbesitzers nicht beeinträchtigt wird. Beim Aufstellen von Grünpflanzen ist in der Wohnung ist darauf zu achten, dass kein Wasser an den Wänden entläuft und dadurch Feuchtigkeitsschäden in der Wohnung entstehen.

Rechtliche Grundlage

Möchte der Mieter außerhalb der Mieträume, wie zum Beispiel im Treppenhaus, Pflanzen aufstellen, benötigt er die Einwilligung des Vermieters. Allerdings hat der Mieter keinen Anspruch auf die Erteilung der Einwilligung. Da sich der Mietvertrag auch die Mietsache bezieht, hat der Mieter keine Befugnis außerhalb der Wohnung Blumenschmuck- oder Gestaltungsarrangements aufzustellen.

Beim Anbringen von Blumenkästen an der Innenseite des Balkons benötigt der Mieter keine Genehmigung. Anders verhält es sich, wenn Sie die Blumenkästen auf der Balkonaußenseite, an der Außenwand des Hauses oder auf einem Fensterbrett anbringen möchten. Diese Bereiche sind in der Regel nicht mit vermietet. Der Vermieter kann das Aufstellen von Pflanzen untersagen, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Ein Grund ist unter anderen, wenn unter dem Balkon Fahrzeuge abgestellt werden. Wurden bereits über einen längeren Zeitraum (10 Jahre) die Blumenkästen anderer Mieter an der Außenwand geduldet, kann die Entfernung der Pflanzen nur bei einer konkreten Gefährdung des Anwesens oder von Passanten verlangt werden.

28 Buchungen in der letzten Stunde

Kostenloses und unverbindliches Angebot - Änderungen & Stornierungen bis 14 Tage vor Umzug möglich

Welche Folgen können Verstöße haben?

Stellt der Mieter in seiner Wohnung im 3. Stock diverse Pflanzen ungesichert auf, kann der Vermieter ihn erstmals abmahnen. Voraussetzung ist die Gefährdung anderer durch das ungesicherte Aufstellen von Topfpflanzen. Kommt der Mieter der Aufforderung zum Entfernen der Pflanzen nicht nach, kann der Vermieter mit einer fristlosen Kündigung das Mietverhältnis beenden. Der Mieter gibt durch sein Verhalten zu erkennen, dass nicht bereit ist, die Gefährdung anderer auszuschließen.

Entsteht eine Verschmutzung an der Fassade durch abgespülte Erde oder herabtropfendes Gießwasser, kann der Vermieter die Beseitigung fordern. Dazu muss er dem Mieter eine angemessene Frist setzen.

Entsteht eine Verschmutzung an der Fassade durch abgespülte Erde oder herabtropfendes Gießwasser, kann der Vermieter die Beseitigung fordern. Dazu muss er dem Mieter eine angemessene Frist setzen. Wenn ein Mieter wieder auszieht, muss er den mit gemieteten Garten wieder in den ursprünglichen Zustand zurückverssetzen. Die bedeutet, dass alle Outdoormöbel zusammengepackt werden, der Sandkasten abgebaut und selbstgepflanzte Sträucher entfernt werden müssen, wenn der Vermieter diese nicht haben möchte. Möchte der Eigentümer auch den angelegten Teich nicht haben, muss dieser nach dem Auszug zugeschüttet werden.

Beispiele aus der Praxis

Entsteht eine Verschmutzung an der Fassade durch abgespülte Erde oder herabtropfendes Gießwasser, kann der Vermieter die Beseitigung fordern. Dazu muss er dem Mieter eine angemessene Frist setzen. Hat der Mieter das Recht den Garten zu benutzen, ist er bei einem Auszug verpflichtet die Gewächse auszugraben. Sollte der Strauch oder Baum bereits mehrere Jahre im Garten sitzen und dadurch fest im Boden verwurzelt sein, hat der Mieter keinen Anspruch auf Schadenersatz.

Ein neuer Mieter zieht in ein Mehrfamilienhaus ein. Laut Mietvertrag hat er das Recht, den Garten zu nutzen. Er stellt für seine Kinder ein Plantschbecken und einen Sandkasten ohne Einwilligung des Vermieters auf. Aber darf der dies ohne Erlaubnis? Ja, denn es handelt sich hier nicht um eine bauliche Veränderung an dem Grundstück. Besitzt der Mieter das alleinige Nutzungsrecht für den Garten, kann er Gemüse anbauen, Blumen pflanzen, Gartenmöbel aufstellen und Wäsche trocknen. Will der Mieter einen Sichtschutzzaun oder ein Gartenhaus errichten, muss der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden.


Das könnte Sie auch interessieren

28 Buchungen in der letzten Stunde

Zur ihrer Umzugsplanung in nur wenigen Minuten

Kostenloses und unverbindliches Angebot - Änderungen & Stornierungen bis 14 Tage vor Umzug möglich

  • FlexMove ist die kluge Entscheidung für Ihren Umzug. Sie sparen bis zu 38% auf Ihren Umzugspreis und schonen dabei auch noch die Umwelt
  • Umweltfreundlich umziehen mit Movinga - Wir pflanzen Bäume für Ihren Umzug
  • Wir koordinieren Ihre Umzugsplanung von A bis Z

28 Buchungen in der letzten Stunde

Sichere Bezahlung

Kostenloses und unverbindliches Angebot - Änderungen & Stornierungen bis 14 Tage vor Umzug möglich