Ein Rauchwarnmelder ist ein wirksames Instrument, um vor Bränden schon in der Entstehungphase zu warnen. Diese frühzeitige Warnung ermöglicht den Bewohnern, die Wohnung oder das Haus rechtzeitig zu verlassen, ohne Schaden zu nehmen. Für private Wohnungen besteht in Deutschland eine Rauchmelderpflicht. Zuständig für die Durchsetzung der Rauchmelderpflicht sind die einzelnen Bundesländer und in jedem Land gelten leicht voneinander abweichende Bestimmungen, die jedoch alle auf das gleiche Ziel hinauslaufen.
Zahlreiche Hersteller bieten eine Vielzahl von unterschiedlichen Modellen an, deren Funktionsweise auf dem Streulichtverfahren aufbaut. Im Inneren des Rauchwarnmelders ist eine „optische Kammer“, in dem eine LED- oder Laserdiode permanent einen Lichtstrahl aussendet. Ist nur saubere, klare Luft in dieser Kammer, wird der Lichtstrahl nicht gestört und kein Alarm ausgelöst. Sind aber Rauchpartikel in der Luft, reflektiert daran das Licht und es wird auf einen lichtempfindlichen Sensor umgeleitet. Dieser Sensor löst dann sofort das laute akustische Warnsignal aus. Die Geräte reagieren auch auf Wasserdampf, eine Anbringung in Küchen oder Bädern ist deshalb nicht sinnvoll, da im Alltag sonst häufig Warnmeldungen ausgelöst würden.
In allen Bundesländern ist es Pflicht, Rauchwarnmelder in allen Schlafzimmern, allen Kinderzimmern und in den Fluren, die als Fluchtwege dienen, anzubringen. Darüber hinaus schreiben einzelne Bundesländer vor, Rauchwarnmelder auch in Wohnzimmern und Arbeitsräumen anzubringen. Unabhängig von allen gesetzlichen Bestimmungen ist optimaler Schutz dann gegeben, wenn Rauchwarnmelder in allen Räumen eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung installiert sind, die regelmäßig zum Aufenthalt oder zum Schlafen genutzt werden. Ein Rauchwarnmelder reicht für einen Raum bis zu 60 Quadratmetern aus. Das Gerät sollte mittig auf der Zimmerdecke befestigt sein. In L-förmigen Räumen oder in Zimmern, die durch große Möbel oder Stellwände in einzelne Bereiche separiert sind, müssen zwei oder mehr Rauchwarnmelder vorhanden sein. In offenen Bereichen, die sich über zwei oder mehrere Etagen hinziehen, müssen der oder die Rauchwarnmelder auf der oberen Ebene angebracht sein.
28 Buchungen in der letzten Stunde
Kostenloses und unverbindliches Angebot - Änderungen & Stornierungen bis 14 Tage vor Umzug möglich
Der Einbau von Rauchwarnmeldern muss grundsätzlich vom Vermieter vorgenommen werden. Für die Wartung und Funktionalität der Geräte ist in 10 der 16 Bundesländer gleichfalls der Vermieter in der Pflicht. In den anderen Bundesländern obliegt es dem Mieter, auf die Funktionsfähigkeit der Rauchwarnmelder zu achten und gegebenenfalls Batterien zu tauschen oder anderweitig das reibungslose Funktionieren sicherzustellen. Allerdings ist es auch zulässig, in einem Mietvertrag zu vereinbaren, dass die Installation und die Wartung zu den Pflichten des Mieters gehören.
Da durch das Anbringen von Rauchwarnmeldern die Sicherheit der Wiohnung erhöht wird, darf der Vermieter die Kosten für die Anschaffung und Installation der Rauchwarnmelder auf den Mieter umlegen, das heißt, den Mietbetrag entsprechen anpassen. Die laufenden Kosten für die Wartung durch den Vermieter selbst oder durch einen beauftragten Dritten dürfen darüber hinaus in der Nebenkostenabrechnung enthalten sein.
28 Buchungen in der letzten Stunde
Kostenloses und unverbindliches Angebot - Änderungen & Stornierungen bis 14 Tage vor Umzug möglich
28 Buchungen in der letzten Stunde
Sichere Bezahlung
Kostenloses und unverbindliches Angebot - Änderungen & Stornierungen bis 14 Tage vor Umzug möglich