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Sonderurlaub bei Umzug

Gesetzlicher Sonderurlaub bei Umzug: Regelungen und erfolgreicher Antrag

Sonderurlaub bei Umzug

Ob mit oder ohne Umzugsunternehmen - ein Umzug verschlingt viel Zeit. Neben dem eigentlichen Wohnungswechsel erfordert das Ummelden von Adresse und Fahrzeug einen Gang zum Bürgeramt, der meist während der Arbeitszeit stattfinden muss. Jetzt lohnt sich ein gutes Verhältnis zum Chef, denn ein genereller Rechtsanspruch auf Sonderurlaub wegen Wohnungswechsels existiert nicht – das wird auch für das Jahr 2021 weiterhin so bleiben. Falls in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag kein Anspruch auf Umzugsurlaub festgeschrieben ist, sollten Sie rechtzeitig mit Ihrem Vorgesetzten ein Gespräch führen.

Die rechtliche Grundlage für Gesetzlichen Sonderurlaub

Entgegen dem viel verbreiteten Glauben, gibt es in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub bei Umzug laut Bundesurlaubsgesetz (BurlG) und Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB).

Die Bedingungen für einen bezahlten Sonderurlaub sind genau festgelegt. Laut des § 616 BGB besteht ein Anspruch auf Sonderurlaub nur, wenn Sie aus persönlichen Gründen unverschuldet oder für eine nicht erhebliche Zeit an Ihrer Arbeit gehindert werden - daher auch der rechtlich korrekte Begriff "vorübergehende Verhinderung". Ursachen sind die Geburt des eigenen Kindes, der Tod eines nahen Verwandten (Eltern, Ehepartner, Kind) und die Betreuung von erkrankten Kindern unter 12 Jahren. Ein privater Umzug stellt damit also keine Bedingung für einen bezahlten Sonderurlaub dar.

Regelung für Sonderurlaub im Arbeitsvertrag

Vergewissern Sie sich zunächst, ob in Ihrem Arbeitsvertrag die Frage von Sonderurlaub für einen Umzug aus privaten oder dienstlichen Gründen geregelt ist. Falls Ihr Unternehmen den Umzug wünscht oder Sie wegen einer Versetzung umziehen müssen, haben Sie ausgezeichnete Chancen auf eine bezahlte Freistellung, auch falls dieser Anspruch im Arbeitsvertrag nicht abgedeckt ist.


Welche Voraussetzungen gelten für Sonderurlaub bei einem beruflichen Umzug?

Wird ein Umzug aus beruflichen Gründen notwendig, können Sie auf die Kulanz des neuen Arbeitsgebers hoffen. Wenn zwischen der Beendigung des alten Jobs und dem Beginn des Neuen nur ein Wochenende liegt, gibt Ihnen der neue Chef unter Umständen die Möglichkeit den Umzug mit einem kurzen Sonderurlaub durchzuführen. Anders verhält es sich, wenn Sie nicht den Arbeitgeber wechseln, sondern nur den Arbeitsort. Denn in diesem Fall ist es möglich mit einer bezahlten Freistellung den Umzug mit der Familie durchzuführen. Juristisch wird der Wohnungswechsel als "vorübergehende Verhinderung" gewertet. Damit dürfen Sie für einen Tag der Arbeit fernbleiben, aber erhalten trotzdem Ihr Gehalt. Es gibt auch Firmen, die nicht nur einen freien Umzugstag gewähren, sondern sich zusätzlich an den Umzugskosten beteiligen und sogar professionelle Umzugshelfer bezahlen.

Anlaufstelle Betriebsrat oder Personalabteilung

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie Anspruch auf Urlaub bei Umzug haben, sollten Sie zunächst Ihren Betriebsrat bzw. ihre Personalabteilung fragen. Größere Unternehmen haben oft Betriebsvereinbarungen, die den Anspruch auf bezahlte Urlaubstage genau regeln.

Ihr Betriebsrat bzw. die Personalabteilung Ihres Unternehmens kann Sie auch über die Konditionen ihres Vertrags informieren. Beispielsweise sieht der Tarifvertrag der IG Metall einen Tag bezahlten Sonderurlaub für den Umzug vor.

Öffentlicher Dienst

Gemäß Paragraph 29 der Tarifverordnung für den öffentlichen Dienst erhalten Beamte, Beamtenanwärter und Angestellte einen Tag bezahlten Urlaub für einen Umzug aus dienstlichen Gründen. Mussten Sie bereits einmal innerhalb der vergangenen fünf Jahre aus betrieblichen Gründen umziehen, haben Sie sogar Anspruch auf drei Tage. Dieser Sonderurlaub von drei Tagen kann auch gewährt werden, wenn es die dienstlichen und betrieblichen Verhältnisse gestatten – sogar für Umzüge aus persönlichen Gründen. Im Klartext: Ihr Vorgesetzter entscheidet.

Kann Sonderurlaub auch bei einem Privatumzug genommen werden?

Bei einem Umzug aus privaten Gründen gehen viele Arbeitnehmer davon aus, dass sie ein Recht auf Sonderurlaub haben. In diesem Fall geht man in der Regel davon aus, dass der Arbeitnehmer den Umzug selbst veranlasst hat. Aber auch bei diesem Umzug kann es mit einem freien Tag funktionieren. Schauen Sie am besten in Ihren Arbeitsvertrag nach oder in der Tarif- und Betriebsvereinbarung nach, wie das Thema Sonderurlaub dort geregelt ist. Gibt es keine Regelung für den Sonderurlaub, ist nach § 616 BGB keine Freistellung möglich. Sollten Sie zu einem Mitarbeiter in der Personalabteilung oder zum Chef einen guten Draht haben, sprechen Sie das Thema einfach offen an.

Viele Arbeitgeber lassen hier auch mit sich reden und zeigen Flexibilität, um ein positives Arbeitsklima zu erhalten. Vielleicht können Sie am Umzugstag die Schicht mit einem Kollegen tauschen, ein paar Stunden früher gehen oder während der Arbeitszeit Erledigungen machen. Das sind nur drei Möglichkeiten für ein freundliches und offenes Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten.

Diplomatie statt Rechtsanspruch

Auch Chefs sind Menschen und wissen, wie herausfordernd ein Umzug sein kann. Beginnen Sie Ihre diplomatische Mission mit einer diskreten Umfrage im Kollegenkreis. Hat Ihr Chef in der Vergangenheit Sonderurlaub gewährt?

Bitten Sie Ihren Vorgesetzten so früh wie möglich um einen Gesprächstermin und bereiten Sie sich vor.

Folgende Argumente helfen Ihnen beim Antrag auf Sonderurlaub:

  • Zuverlässigkeit, wenige Krankmeldungen, gute Arbeitsergebnisse: Jetzt ist nicht die Zeit, Ihr Licht unter den Scheffel zu stellen. Machen Sie klar, was Ihr Betrieb an Ihnen hat. Leistungen darzustellen hat nichts mit Prahlerei zu tun.
  • Familiäre Belastungen: Falls eine Trennung vom Partner oder eine Notlage den Umzug erfordert, offenbaren Sie Ihre Situation. Auch Ihr Chef hat Familie.
  • Ersatzleistungen: Bieten Sie an, den Sonderurlaub mit Überstunden teilweise oder ganz abzuarbeiten. Falls Sie regelmäßig für Kollegen eingesprungen sind, scheuen Sie sich nicht, das jetzt anzusprechen.
  • Diskretion: Versichern Sie Ihrem Arbeitgeber, dass Ihr Gespräch unter dem Siegel der Verschwiegenheit stattfindet.

Behalten Sie beim Gespräch mit dem Chef folgendes Zitat von Christian Morgenstern im Hinterkopf: „Lachen und Lächeln sind Tor und Pforte, durch die viel Gutes in den Menschen hineinhuschen kann.”

Planen Sie Ihren Umzug rechtzeitig - am besten mit einer Umzugsfirma

Beachten Sie, dass eine sorgfältige Planung für den Umzugstag sehr wichtig ist. Auch den Wunsch eines freien Tages sollten Sie rechtzeitig anmelden. Gerade in der Urlaubszeit ist dies wichtig, damit Ihr Umzug ohne Stress oder Überraschungen erfolgen kann. Ansonsten laufen Sie Gefahr, dass Ihre Kollegen bereits Pläne gemacht haben und somit Ihre Aufgaben am Umzugstag nicht übernehmen können.

Buchen Sie auch den Umzug mit Ihrem Umzugsunternehmen rechtzeitig und legen Sie ein Datum fest, damit der gewährte Sonderurlaub nicht verloren geht. Die erfahrenen Umzugsberater von Movinga stehen Ihnen hier bei der Planung und Vorbereitung gerne zur Verfügung. Am Umzugstag sorgen die professionellen Umzugshelfer unserer Partner-Umzugsunternehmen dafür, dass alles schnell über die Bühne geht. Vor dem Umzug empfehlen wir Ihnen sich eine Budgetübersicht zu erstellen, oder Ihre Umzugskosten unkompliziert mit unserem praktischen Umzugsrechner zu ermitteln.


Häufig gestellte Fragen zum Thema gesetzlicher Sonderurlaub:

Wie viele Tage Sonderurlaub gibt es bei einen Umzug?

In Deutschland gibt keinen gesetzlich geregelten Anspruch auf Sonderurlaub bei einem privaten Umzug. Falls Ihr Arbeitgeber diesen jedoch gewährt, handelt es sich normalerweise um ein bis zwei Tage.

Wann muss ich meinem Arbeitgeber meine neue Adresse mitteilen?

Ihr Arbeitgeber sollte umgehend und schriftlich über Ihre neue Adresse informiert werden. Andernfalls sind Ansprüche an Ihren Arbeitgeber bzg. Ihres Umzugs verwirkt.

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