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Ummeldung der Kirchengemeinde bei Umzug und Umgemeindung


Ein Umzug ist mit viel organisatorischen und bürokratischen Hürden gespickt. Vor allem die zahlreichen Ummeldungen bei Meldeamt, Kfz-Meldestelle, Versicherungen, Bank und so weiter dürfen nicht vergessen würden. Für Menschen christlichen Glaubens trifft das auch auf die Kirchengemeinde zu. Gott sei Dank, wird Gläubigen der Ablauf relativ einfach gemacht.

Gemeindewechsel bei Zuzug

Wer bei einem Umzug auch den Gemeindebezirk wechselt - egal ob katholisch oder evangelisch - wird automatisch Mitglied der neuen Kirchengemeinde. Sobald Kirchenmitglieder sich beim Einwohnermeldeamt gemeldet haben, werden die Daten an die jeweiligen Kirchenämter weitergeleitet. Diese führen im Auftrag der Kirchengemeinden das Gemeindemitgliedsverzeichnis, in dem alle Kirchenmitglieder registriert sind. Das zuständige Kirchenamt unterrichtet die Kirchengemeinde über den Zuzug des neuen Mitglieds. Dieser Vorgang kann je nach Gemeinde und Stadt mehrere Wochen oder Monate dauern. Sollten Sie das Gefühl haben, dass der Vorgang nicht geklappt hat, weil Sie auch nach mehreren Monaten noch kein Willkommen in der neuen Gemeinde erhalten haben, melden Sie sich im zuständigen Gemeindebüro. Solche Fehler sind relativ selten, aber nicht vermeidbar - irren ist nun mal menschlich.

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Beantragung einer Umgemeindung

Wer nach einem Umzug in seiner alten Kirchengemeinde bleiben möchte oder in eine Gemeinde in einem anderen Gemeindebezirk eintreten möchte, muss eine Umgemeindung beantragen. Dieser Antrag muss beim jeweiligen Gemeindebüro getätigt werden. Daraufhin entscheidet der Gemeindekirchenrat bei seiner nächsten Sitzung über die Aufnahme. Zu beachten ist, dass Umgemeindungen nur innerhalb einer Landeskirche möglich sind. Die meisten Kirchengemeinden bietet inzwischen auf Ihren Webseiten Formulare online oder zum Ausdrucken an. Üblicherweise muss für jedes Familienmitglied ein einzelner Antrag gestellt werden.

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