Ein Umzug kostet viel Zeit. Die Planung und Vorbereitungen, die zu treffen sind, gewährleisten eine zügige Abwicklung. Bei der Umzugsaktion selbst ergibt sich aber nochmals die Frage, auf welchen Wochentag diese fallen soll. Die Wahl fällt hierbei meist auf den Wochenende, insbesondere auf den Sonntag, was unter Umständen mit Problemen verbunden ist.
Grundsätzlich ist es nicht gestattet, das Umziehen am Feiertag oder an einem Sonntag in Angriff zu nehmen. In diesem Zusammenhang soll auf das sogenannte Feiertagsgesetz verwiesen werden, das genaue Regelungen zu dieser Thematik enthält. Im § 4 des Feiertagsgesetzes sind diese Punkte exakt beschrieben.
Laut Feiertagsgesetz gibt es Tätigkeiten, die weder an Feiertagen noch an Sonntag erlaubt sind. Dabei handelt es sich hauptsächlich um aufschiebbare Vorhaben, die auch an einem normalen Wochentag ausführbar sind. Außerdem wird im Feiertagsgesetz beschrieben, dass nur unaufschiebbare Arbeitsvorhaben hinsichtlich der Erledigung landwirtschaftlicher oder häuslicher Aufgaben an Sonn- und Feiertagen durchgeführt werden dürfen.
Zu diesen unaufschiebbaren Arbeiten kann auch ein Umzug zählen. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.
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Menschen, die mitten im Erwerbsleben stehen und deren Kinder möglicherweise in die Schule müssen, nutzen den Sonntag aus verständlichen Gründen gern zum Umziehen. Sonntags umziehen heißt, sich an spezielle gesetzliche Vorschriften zu halten.
Diese Faktoren können einen Sonntagsumzug schon etwas schwierig machen. Werden die Vorbereitungen klugerweise auf die Wochentage gelegt und geht es dann leise zu, liegt nichts im Wegen, sonntags umzuziehen. Aber auch beim Heruntertragen des Umzugsgutes ist es wichtig, sich entweder vorab mit den Nachbarn zu einigen oder besonders rücksichtsvoll zu sein.
Das Feiertagsgesetz ist nicht für alle Bundesländer zutreffend. Jedes Land hat hierzu konkrete Vorschriften entwickelt, die beispielsweise im Land Brandenburg anders aussehen können als in Schleswig-Holstein. Deshalb ist es ratsam, sich vor dem sonntags umziehen erst kundig zu machen.
Grundsätzlich wäre ein Sonntagsumzug in der Praxis schon möglich, allerdings sind die einzuhaltenden Faktoren meist schwer in die Tat umzusetzen. Ganz lautlos und ohne Fahrzeug, das dürfte problematisch sein. Auszuschließen ist es jedoch nicht komplett.
Wie beim Sonntagsumziehen, so existieren auch für den Feiertagsumzug diverse Regelungen. Diese haben ebenfalls mit den Ruhezeiten und dem Sonntagsfahrverbot zu tun. Fällt der Umzug beispielsweise auf einen Totensonntag oder auf einen Karfreitag, ist es aus Erwägungen der Pietät heraus nicht üblich, umzuziehen. Außerdem tritt dann das generelle Verbot für Umzüge in Kraft.
Damit das Ein- und Ausladen mit einem Kleintransporter am Sonntag schneller abgewickelt werden kann, sind rechtzeitig Stellplätze abzusperren. Sinnvoll ist es dann, eine Halteverbotszone für den Umzug zu beantragen, damit unmittelbar vor dem Haus geparkt werden kann. Diese müssen von der örtlichen Verwaltung genehmigt werden.
Ruhezeiten an Sonntagen und Feiertagen werden im Mietrecht folgendermaßen eingeräumt:
Rücksichtnahme und Verständnis für die Mitbewohner haben an einem Umzug am Sonntag oberste Priorität. In der Regel sind die Hausnachbarn sehr einsichtig, wenn zuvor eine klare Absprache getroffen wird, falls der Umzug nicht ganz ohne Ruhestörung abläuft. Dennoch sollte immer daran gedacht werden, dass der Sonntag eigentlich ein Ruhetag ist.