Auch Empfänger von Hartz IV Leistungen - offiziell Arbeitslosengeld II genannt - müssen umziehen. Allerdings sollte das niemals spontan geschehen: Wenn Sie auf Geld von Vater Staat angewiesen sind, empfiehlt es sich, alle Ausgaben vorab genehmigen zu lassen. Unsere Umzugsexperten haben alle wichtigen Informationen über einen Umzug mit Hartz IV zusammengetragen, denn gut informiert, ist halb bewilligt.
Inhaltsverzeichnis:
Grundsätzlich gilt, dass ein Empfänger von Hartz IV bei der sogenannten ARGE alles schriftlich nachweisen muss, wenn er außergewöhnliche Mittel beansprucht. Dazu gehört auch ein Umzug.
Was ist die ARGE?
ARGE (kurz für Arbeitsgemeinschaft) ist der offizielle Name für die Jobcenter, die früher Agentur für Arbeit oder Arbeitsamt hießen. Nachdem Hartz IV im Jahr 2005 die Sozialhilfe und die Arbeitslosenhilfe ersetzt hatte, gründeten Kommunen und Arbeitsamt gemeinsam die Jobcenter. Alle Leistungen im Rahmen von Hartz IV müssen beim Jobcenter am aktuellen Wohnort beantragt werden.
Wichtig: Bedenken Sie bei jedem Antrag, dass Ihr Sachbearbeiter sich nach den Gesetzen zu richten hat, aber auch nur ein Mensch ist. Er muss seine Entscheidungen gegenüber seinem Vorgesetzten vertreten können. Je besser Sie Ihre Anträge belegen, desto höher sind Ihre Chancen, sie bewilligt zu bekommen.
Wenn Sie von Hartz IV leben und freiwillig umziehen wollen, übernimmt die öffentliche Hand die Kosten in folgenden Fällen:
Auch wenn Sie sicher sind, dass Sie eine dieser Voraussetzungen erfüllen, sollten Sie den Umzug erst nach Erhalt der Genehmigung durch das Arbeitsamt final planen. Am einfachsten liegt der Fall, wenn Ihr Vermieter die Wohnung kündigt. Schwieriger wird es, zu beweisen, dass eine Wohnung unbewohnbar ist. In diesem Fall empfiehlt es sich, die Sachlage so gut wie möglich zu dokumentieren, unter anderem mit Fotos. Ein ärztliches Attest sollten Sie außerdem vorweisen. Alle Anträge für Hartz IV Leistungen können Sie hier herunterladen.
Wichtig: Mietmängel, die repariert werden können, werden dabei nicht anerkannt.
Beachten Sie bitte, dass gute Absichten zwar löblich sind, aber nicht für eine Umzugsbewilligung reichen. Zum Beispiel akzeptiert das Jobcenter bessere Berufschancen in einer anderen Stadt nicht als ausreichende Begründung für einen Umzug mit Hartz IV. Sie müssen einen unterschriebenen Arbeitsvertrag vorweisen. Unter Umständen können Sie einen Auszug aus der elterlichen Wohnung vor dem Vollenden des 25. Lebensjahres bewilligt bekommen. Akzeptierte Ausnahmen in diesem Fall sind Schwangerschaft, eine Ausbildung in einer anderen Stadt oder die Zerrüttung der Beziehung zu den Eltern.
In Deutschland gibt es mehrere Regelungen, um einen Umzug auch bei Arbeitslosigkeit möglich zu machen. Grundsätzlich hat ein Empfänger von Alg II jedoch nur Anspruch auf einen selbst organisierten Umzug. Wie immer gelten jedoch eine Reihe von Ausnahmen:
Wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihren Umzug selbst durchzuführen, bezahlt der Staat ein Umzugsunternehmen. Als Nachweis gelten in erster Linie ärztliche Atteste und Bescheinigungen der Krankenkasse. Holen Sie unbedingt die Zustimmung Ihres Sachbearbeiters ein und planen Sie genau, bevor Sie ein Umzugsunternehmen beauftragen.
Mit unserem Tool erfahren Sie in kürzester Zeit, welche Kosten auf Sie zukommen. Damit ersparen Sie sich das mühsame Vergleichen von Umzugsunternehmen. Sie können diese Information als offiziellen Kostenvoranschlag beim Jobcenter einreichen, denn wir von Movinga liefern Ihnen ein faires Angebot, ohne versteckte Gebühren und zu einem niedrigen Preis. Wie immer müssen Sie dem Jobcenter mindestens drei verschiedene Angebote vorlegen. Stellen Sie sicher, dass jedes Angebot nicht nur die Kosten für den Transport enthält, sondern auch Ein- und Auspacken Ihrer Besitztümer und das Montieren von Schränken und Kücheneinrichtungen. Auch die Kosten für eine Grundreinigung der neuen und der alten Wohnung werden erstattet.
Wir beraten Sie auch gerne telefonisch. Unsere Umzugsberater sind nicht nur erfahren zu allen Themen rund um den Umzug, sondern helfen auch gerne dabei Ihren Umzug zu planen, damit Ihr Antrag auf Umzugshilfe klappt und Ihr Hartz 4 Umzug erfolgreich durchgeführt wird.
Damit der Umzugsantrag beim Jobcenter bewilligt wird, sollten Sie versuchen, die Umzugskosten von vornherein niedrig zu halten. In unserem Blogbeitrag Umzugskosten: Was ein Umzug kosten kann und wo Sie sparen können, erhalten Sie hilfreiche Tipps um günstig umzuziehen.
Wenn die ARGE Ihren Umzug bewilligt hat, können Sie mit der Planung beginnen.
Grundsätzlich gilt dass Empfänger von Hartz IV verpflichtet sind, die Umzugskosten so günstig wie möglich zu halten. Das bedeutet im Klartext: Sie müssen bei allen Kosten mindestens drei verschiedene Kostenvoranschläge einholen und unter ihnen das günstigste Angebot auswählen. Falls Sie das nicht tun, kann das Jobcenter sich weigern, zu bezahlen.
Wenn Sie gesundheitlich fit sind, übernimmt das Jobcenter folgende Umzugskosten:
Für Renovierungskosten müssen Sie allerdings selbst aufkommen. Ausnahme: Die Wohnung muss beim Einzug renoviert werden, weil das im Mietvertrag so festgelegt ist. In diesem Fall gelten die Renovierungskosten als Nebenkosten, die von der ARGE in angemessenem Umfang übernommen werden. Angemessen bedeutet hier wieder, dass Sie selbst Hand anlegen. Bewahren Sie unbedingt alle Quittungen von Farben und Pinseln auf.
Wichtig: Vermeiden Sie doppelte Mietzahlungen! Das Jobcenter genehmigt nur selten die Zahlung einer doppelten Miete und wenn, dann höchstens für einen Monat.
Mietkaution
Wenn Ihr Umzug bewilligt wurde, übernimmt die ARGE am neuen Wohnort die Zahlung einer Mietkaution – allerdings nur, wenn das vorab genehmigt wurde. Eine Mietkaution gehört zu den Wohnbeschaffungskosten, die das Gesetz (§ 22 Abs.3 SGB II) als übernahmefähig erklärt hat. Die Mietkaution wird als Darlehen gewährt, die der Leistungsempfänger zurückzahlen muss, wenn sich seine wirtschaftliche Lage bessert.
Weitere Wohnbeschaffungskosten
Unter diesem Begriff versteht man alle Kosten, die bei der Wohnungssuche und dem Umzug in eine neue Wohnung entstehen. Dazu gehören Kosten für Telefonate, Internet-Recherchen, Zeitungen, Wohnungsanzeigen und auch Fahrtkosten für die Wohnungsbesichtigung.
Maklergebühr
Wenn Sie nachweisen können, dass Sie ohne Makler keine Wohnung gefunden hätten, zahlt das Jobcenter die Maklergebühren. Allerdings hängt das – wie alles – vom guten Willen Ihres Sachbearbeiters ab. Unsere Umzugsberater empfehlen Ihnen, auf jeden Fall mit der zuständigen Person persönlich zu reden, bevor Sie sich zum Zahlen einer Maklergebühr verpflichten. Auf jeden Fall bleibt eine vom Jobcenter bezahlte Maklerprovision die Ausnahme von der Regel.
Erstausstattung
Wenn Sie zum ersten Mal eine eigene Wohnung beziehen, haben Sie Anspruch auf die sogenannte Erstausstattung.
Wenn das Jobcenter feststellt, dass Ihre Miete zu hoch ist, kann es versuchen, Sie zum Umzug zu zwingen. Das Schlüsselwort heißt hier Angemessenheit, die sich nach den Bedingungen des örtlichen Wohnungsmarktes richtet. Ob eine Wohnung angemessen ist, richtet sich allerdings nicht nach der Wohnungsgröße sondern vielmehr nach der Bruttokaltmiete. Auch die Heizkosten müssen angemessen sein und dürfen festgelegte Richtwerte nicht überschreiten. Jedes Jobcenter rechnet mit einem fiktiven Mietpreis pro Quadratmeter (ohne Nebenkosten), der als angemessen gilt. Allerdings arbeiten die Jobcenter zum Teil mit veralteten Mietspiegeln, die aktuelle Mietpreissteigerungen nicht berücksichtigen. Informieren Sie sich daher am besten selbst über die aktuellen Preise, da das Arbeitsamt einen Umzug ohne Ihre Zustimmung begründen muss.
Falls die ARGE Sie auffordert, sich eine billigere Wohnung zu suchen, vermeiden Sie Panik. Sie haben mindestens sechs Monate Übergangsfrist. Sollten Sie in dieser Zeit keine billigere Wohnung gefunden haben, kann das Jobcenter die errechnete Differenz im Mietpreis von Ihren Leistungen abziehen.
Wichtig: Dokumentieren Sie, dass Sie sich ernsthaft um eine günstige Wohnung bemühen: Lassen Sie sich Wohnungsbesichtigungen bestätigen, geben Sie Anzeigen für Wohnungssuche auf und weisen Sie nach, dass Sie auch mit Maklern sprechen.
Wenn ein Sachbearbeiter Ihren Antrag ablehnt, versuchen Sie es zunächst mit der Zauberformel: „Bitte nennen Sie mir die Rechtsgrundlage für Ihre Entscheidung.“ Oft führt dieses Nachfragen dazu, dass ein Sachbearbeiter ‚papierintensive’ Schwierigkeiten wittert und einlenkt.
Sollten Sie jedoch über die Rechtsgrundlage für die Ablehnung informiert werden, sind Sie bereits einen Schritt weiter. Sie können den zuständigen Paragraphen studieren und Ihre Stellungnahme entsprechend vorbereiten.
Widerspruch einlegen
Falls das Jobcenter Sie zum Umzug zwingen will, Sie aber keine neue Wohnung gefunden haben, sollten Sie auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Auch wenn in Ihrem Bescheid steht: Widerspruch nicht zulässig. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Jede Behördenentscheidung kann angefochten werden.
Legen Sie Ihren Widerspruch unbedingt schriftlich ein und geben Sie ihn vor Zeugen ab. Lassen Sie sich die Abgabe bestätigen: Mit Datum, Uhrzeit und Unterschrift, die entzifferbar ist.
Sobald Sie offiziell Widerspruch eingelegt haben, können Sie Klage beim Sozialgericht einreichen.
Als Hartz-IV-Empfänger haben Sie sogar Anspruch auf einen sogenannten Beratungsschein, der Ihnen die kostenlose Unterstützung eines Rechtsanwalts sichert. Das Bürgeramt Ihrer Gemeinde sagt Ihnen, wie, wo und wann Sie diesen Beratungsschein für zehn Euro bekommen.
Laden Sie hier kostenlos unsere Umzugs-Checkliste herunter:
Umzugs-Checkliste für Inlandsumzüge
Wenn Sie einen neuen Arbeitsplatz in einer anderen Stadt gefunden haben, übernimmt das Jobcenter üblicherweise die Kosten für ein Umzugsunternehmen, Umzugsmaterialien, und eine Pauschale für Umzugshelfer. In einzelnen Fällen kann auch Kostenübernahme für die Erstausstattung der Wohnung, sowie die Mietkaution in Form eines zinslosen Darlehns bewilligt werden. Sprechen Sie hierzu Ihren zuständigen Betreuer an.
Mit dem Umzug in eine andere Stadt, ändert sich häufig auch die Zuständigkeit des Sozialamts. Daher sollten Sie sich als Sozialleistungsempfänger darüber informieren, welches Amt Sie in Zukunft betreuen wird.
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