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Erste gemeinsame Wohnung

Umzug in die Schweiz - Unser Ratgeber für Auswanderer

Erste gemeinsame Wohnung

Tausende Deutsche wandern jedes Jahr in die Schweiz aus und für viele ist und bleibt der Alpenstaat Auswanderungsziel Nummer 1. Die Schweiz verspricht hohe Gehälter und Lebensqualität und ist durch kulturelle Gemeinsamkeiten sowie die Nähe zu Deutschland besonders anziehend gegenüber anderen europäischen Ländern. Trotz allem machen deutliche Unterschiede eine gründliche Vorbereitung notwendig: die Schweiz ist nicht Teil der EU, die Lebenshaltungskosten sind höher als in Deutschland und deutsche Auswanderer erwartet eine unterschiedlichen Mentalität.

Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis

Obwohl die Schweiz nicht zur Europäischen Union gehört, befindet sie sich im Schengenraum. Deutsche dürfen sich also frei in der Schweiz bewegen und mit einem gültigen Reisedokument bis zu 90 Tage aufhalten, auch ohne Visum. Möchten Sie sich mehr als 90 Tage im Land aufhalten, benötigen Sie eine Aufenthaltsbewilligung. Diese muss spätestens 14 Tage nach Einreise beim Migrationsamt des Kantons beantragt werden und spätestens vor dem ersten Arbeitstag. Als Voraussetzung müssen Sie nachweisen können, dass Sie für Ihren Lebensunterhalt sorgen können, entweder mit einem Arbeitsvertrag oder durch ausreichend Vermögen.

In der Schweiz gibt es 4 verschiedene Bewilligungen für den Aufenthalt:

  • Bewilligung B (Aufenthaltsbewilligung): Diese erhalten Sie bei Vorlage eines Arbeitsvertrages mit einer Laufzeit über 12 Monate und ist 5 Jahre gültig.
  • Bewilligung C (Niederlassungsbewilligung): Diese ist zeitlich unbeschränkt und für Auswanderer, die sich bereits über 5 Jahre ununterbrochen in der Schweiz aufhalten.
  • Bewilligung G (Grenzgängerbewilligung): Für Personen mit einer Arbeitserlaubnis in der Schweiz und Wohnsitz auf der anderen Seite der Grenze. Mindestens einmal pro Woche muss die Person in die Heimat zurück.
  • Bewilligung L (Kurzaufenthaltsbewilligung): Gültig für eine befristete Zeit, meistens weniger als ein Jahr.

Leben und Wohnen in der Schweiz

Die Wohnungssuche gestaltet sich, wie auch in Deutschland, vor allem in den größeren Städten schwieriger. Am einfachsten ist die Suche über Onlineportale und kann daher bereits von Deutschland aus erfolgen. Genauso wie in Deutschland sollten zur Wohnungsbesichtigung folgende Dokumente mitgebracht werden:

  • Ausländerausweis (bzw. Aufenthaltsbewilligung)
  • Ein gültiger Personalausweis
  • Eine Betreibungsauskunft, entspricht der Schufa-Auskunft, welche unter Umständen auch von Ihrem zukünftigen Vermieter akzeptiert wird.
  • Kontaktdaten des alten Vermieters.
  • Ein gültiger Arbeitsauftrag.

Wohnungen in der Schweiz verfügen meist über eine moderne Ausstattung, eine Einbauküche sowie eine Waschküche mit Waschmaschinen, die von allen Mietparteien genutzt werden. Es ist daher nicht nötig, Waschmaschine und Küche aus Deutschland mitzubringen. Mietpreise sind hauptsächlich von der Ausstattung, der Größe und Lage abhängig und können nach Kanton stark variieren. Die Miete teilt sich auf in Kaltmiete, welche in der Schweiz Mietzins genannt wird, und in Nebenkosten. Eine Mietkaution - auch Depot genannt - wird für den Mietvertragsabschluss fällig und beträgt üblicherweise drei Nettokaltmieten. Möchten Sie Ihren Mietvertrag kündigen, besteht in der Regel eine Frist von 3 Monaten. Aber Achtung: Je nach Kanton gibt es verschiedene vorgegebene Kündigungstermine, die im Mietvertrag festgehalten werden. Ein weitere Unterschied zum deutschen Mietrecht sind die Schlichtungsbehörden. Streit zwischen Mieter und Vermieter wird durch diese beigelegt statt vor Gericht ausgetragen. Bei den Schlichtungsbehörden, den Vermieter- und Mieterverbänden und den staatlichen und privaten Beratungsstellen finden Sie Informationen und Beratung zu Kündigung, Mieterhöhung, Wohnungssuche usw.

Info: Amtssprachen in der Schweiz sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. Schweizerdeutsch unterscheidet sich stark vom Hochdeutschen und Dialekte können von Kanton zu Kanton variieren.

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Arbeiten in der Schweiz

Als Auswanderer in der Schweiz dürfen Sie sich auf höheres Durchschnittseinkommen und niedrigere Steuern freuen. Als Arbeiter können Sie bis zu 6.300 Franken (5.730 €) und als Akademiker ab 8.000 Franken (7.283 €) verdienen. Dabei ist aber zu bedenken, dass die Lebenshaltungskosten in der Schweiz weitaus höher liegen als in Deutschland. Es ist also überaus wichtig, die finanzielle Lage vor dem Auswandern genau durchzurechnen. Ergibt sich nach dem Umzug in die Schweiz wirklich ein Mehrwert für Sie oder Ihre Familie? Diese Frage sollten Sie sich unbedingt stellen. Der schweizer Arbeitsmarkt ist protektionistischer als in Deutschland: Arbeitgeber dürfen nur dann ausländische Arbeitskräfte einstellen, wenn diese nachweisen können, dass kein Schweiz für den Job gefunden werden konnte oder kein Schweizer die Arbeit annehmen wollte. Weitere Besonderheit in der Schweiz: Es besteht kein Kündigungsschutz! Jeder Arbeitnehmer kann unter folgenden Umständen gekündigt werden:

  • Innerhalb von 7 Tagen während der Probezeit
  • Nach Ablauf der Probezeit im 1. Jahr mit einer Kündigungsfrist von einem Monat bis zum Ende des Monats
  • Ab dem 2. Jahr mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten bis zum Ende des Monats
  • Die Probezeit kann zwischen 1 bis 3 Monaten betragen

Die durchschnittliche Arbeitszeit liegt bei 41 Stunden pro Woche und liegt damit leicht über Deutschland. Die maximale Arbeitszeit kann bis zu 45 Stunden betragen. Arbeitern unter 20 Jahren stehen 5 Wochen Urlaub zu, über 20 Jahre mindestens 4 Wochen. Mehr als die gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaubszeit gibt es jedoch nur selten. Die Einkommensteuer ist je nach Wohnort unterschiedlich, da jeder Kanton seine eigene Besteuerung festlegt. Eine Pflicht zur Steuererklärung besteht erst ab einem Jahresverdienst von 120.000 Franken.

Versicherung und Sozialleistungen

Sozialversicherung

  • Die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge wird vom Arbeitgeber direkt vom Bruttolohn abgezogen, was in der Schweiz circa 10 % des Gehalts ausmacht. Dazu zählen:
  • Invalidenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Erwerbsersatzordnung
  • Alterversicherung
  • Versicherung für Nichtberufsunfälle
  • Krankentagegeldversicherung
  • Pensionskasse

Krankenversicherung

In der Schweiz gibt es eine verpflichtende Grundversicherung für alle, die gesetzlich vorgeschrieben ist. Alle Kassen decken das gleiche ab. Der Unterschied zu Deutschland besteht darin, dass Sie sich selbst um Ihre Krankenversicherung kümmern müssen und der Arbeitgeber keine Zuzahlung leistet. Nach der Einreise müssen Sie spätestens nach 3 Monaten eine Krankenversicherung abgeschlossen haben. Die Beiträge sind unabhängig vom Gehalt, richten sich aber nach Wohnort, Alter und der Krankenkasse. Vergleichen Sie also mehrere Versicherungen miteinander, bevor Sie den Vertrag abschließen. Sie haben absolut freie Wahl, welche Krankenversicherung Sie möchten. Außerdem dürfen Krankenkassen keinen Antragsteller abweisen. Beachten Sie, dass nur grundlegende medizinische Bedürfnisse abgedeckt werden. Zahnarztkosten werden nur teilweise oder gar nicht übernommen, hier empfiehlt sich eine Zusatzversicherung.

Die Organisation des Umzugs in die Schweiz

Zollbestimmungen in der Schweiz

Bei einem Umzug in die Schweiz muss der komplette Hausstand durch den Zoll. Dafür müssen Sie eine Auflistung aller Gegenstände anfertigen, die mindestens seit 6 Monaten persönlich von Ihnen gebraucht wurden und nach der Einfuhr weiter benutzt werden sollen. Bei der Einreise muss der Wohnsitzwechsel nachgewiesen werden, entweder durch einen Mietvertrag, einen Arbeitsvertrag oder eine Abmeldebestätigung. Für Neuwaren mit einem Wert über 300 Franken muss die Mehrwertsteuer nachgezahlt werden, alle anderen Gegenstände sind abgabenfrei. Haustiere können Sie beim Umzug in die Schweiz problemlos mitbringen. Diese müssen lediglich eine Tollwutimpfung haben und einen EU-Heimtierpass besitzen. Hunde müssen Sie bei der Einwohnerkontrolle melden. Haben Sie bereits einen gemeldeten Wohnsitz in der Schweiz, müssen Sie innerhalb von 18 Monaten umziehen.

Meldepflichten

Wie in Deutschland muss die Anmeldung bei der Wohngemeinde innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug erfolgen. Außerdem sind Sie dazu verpflichtet, sich in Deutschland abzumelden, wenn Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz ins Ausland verlegen. Besitzen Sie einen Führerschein, muss innerhalb von 12 Monaten ein schweizer Führerschein beantragt werden. Dies erfolgt beim kantonalen Straßenverkehrsamt oder der Einwohnerkontrolle und kostet zwischen 80 bis 100 Franken. Nötige Dokumente für die Anmeldung sind ein ausgefülltes Antragsformular, ein Passfoto, der gültige deutsche Führerschein und der deutsche Personalausweis bzw. der schweizer Pass. Am besten stellen Sie den Führerscheinantrag gleich bei der Anmeldung. Mit einem deutschen Führerschein dürfen Sie maximal 12 Monate in der Schweiz fahren.

Abmeldung des Wohnsitz

Wer seinen Wohnsitz in Deutschland dauerhaft aufgibt, muss sich bei der Meldebehörde abmelden. Die Frist dafür ist 14 Tage. Sie erhalten eine Abmeldebestätigung, die Sie bei den schweizer Behörden vorzeigen können.

Verträge kündigen

Prüfen Sie Ihre Verträge auf Fristen und kündigen Sie diese rechtzeitig. Neben dem offensichtlichen Mietvertrag sollten Sie vor allem an alle weiteren Verträge denken, wie z. B. Internetanschluss und Versicherungen. Wird oft vergessen: Kündigen Sie auch Ihre Mitgliedschaften und Abos!

Eröffnung eines Bankkontos

Für die Eröffnung eines Bankkontos wird ein Wohnsitz in der Schweiz benötigt. Sie können also problemlos ein Konto eröffnen, sobald Sie Ihre Anmeldung erledigt haben. Außerdem benötigen Sie bei Vertragsabschluss Ihren Schweizer Pass.

Umzugsunternehmen oder Eigenregie?

Ob Sie den Umzug selbst stemmen wollen oder lieber ein Umzugsunternehmen beauftragen, hängt hauptsächlich von Ihrem Budget ab. Wenn Sie mit einer professionellen Umzugsfirme wie Movinga umziehen, profitieren Sie von vielen Vorteilen. Professionelle Umzugsteams übernehmen die Beladung des LKW, den Transport über die Grenze und weitere Zusatzdienstleistungen, die Ihren Umzug einfacher machen.

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