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Wasserschaden


Wir alle sind vom Wasser abhängig. Wir benötigen es zum Waschen, Duschen, Reinigen, Kochen, Trinken und vielem mehr. Der Luxus der ständigen Verfügbarkeit des nassen Guts kann aber schnell zum Fluch werden, nämlich dann wenn das Wasser nicht mehr dort ist, wo es sein sollte: in der Wasserleitung. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie sich im Falle eines Wasserschadens verhalten sollten, welche Versicherungen für Schäden aufkommen und wie Sie eine Mietminderung wegen Wasserschaden verlangen können.

Ursachen für Wasserschaden

Die Ursachen für Wasserschäden können vielfältig sein. In den meisten Fällen führt ein Rohrbruch, eine defekte Waschmaschine oder eine überlaufende Badewanne zur feuchten Bescherung. Aber auch ein Makel am Gebäude wie ein undichtes Dach, Ritzen und Risse im Mauerwerk oder ein kaputter Boiler können dazu führen.

Wichtige Maßnahmen bei Wasserschaden

Folgende 5 Punkte sollten bei einem Wasserschaden beachtet und durchgeführt werden.

  1. Die Wasserzufuhr durch Absperrhähne oder Hauptwasserzufuhr abdrehen
  2. Den Strom in den betroffenen Räumen oder der ganzen Wohnung abstellen
  3. Soweit möglich, ausgetretenes Wasser beseitigen und aufwischen
  4. Mobiliar entfernen. Das gilt vor allem für Möbel aus Holz oder Textilien, da sich in diesen bei Feuchtigkeit Schimmel bilden kann
  5. Alle entstandenen Wasserschäden am besten mit Fotos dokumentieren

Mietminderung möglich bei Fremdverschulden

Sollte es zu einem Wasserschaden in der Wohnung kommen, sollte der Vermieter so schnell wie möglich benachrichtigt werden. Wird er das nicht, kann im schlimmsten Fall Schadensersatz vom Mieter gefordert werden. Voraussetzungen, dass eine Mietminderung wegen Wasserschaden erhoben werden kann, ist das Fremdverschulden des Schadens. Das gilt beispielsweise auch bei einem Wasserschaden durch Sturm oder bei einer übergelaufenen Badewanne des Nachbarn über der Wohnung.

Wichtig: Bei Selbstverschulden kann keine Mietminderung gefordert werden. Das ist zum Beispiel der Fall bei einer defekten Waschmaschine.

Höhe der Mietminderung

Eine Mietminderung erfolgt immer in Prozenten und wird von der Bruttomiete abgezogen. Dabei gibt es keine gesetzlich festgelegte Minderungsquote. Die Höhe hängt vom Einzelfall und vom Ausmaß des Schadens im Verhältnis zur Größe der Wohnung bzw. der betroffenen Räume ab. Eine 100 %ige Mietminderung ist nur möglich, wenn die gesamte Wohnung aufgrund des Schadens unbewohnbar wäre.

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Mietminderung bei Trocknungsgeräten

Kommen zur Trocknung der Räumlichkeiten Trocknungsgeräte zum Einsatz, ist eine Mietminderung zwischen 50 - 80 % möglich. Grund dafür sind der durch die Geräte hervorgerufene Dauerlärm oder wenn dadurch die gesetzliche Lärmwertgrenze überschritten wird.

Form der Mietminderung

Eine Mietminderung muss immer in schriftlicher Form erfolgen. Zusätzlich muss der Mietmangel und die Höhe der Mietminderung mitgeteilt werden. Eine Minderung ist ab dem Zeitpunkt des Schadens möglich und kann solange bestehen, bis der Schaden behoben ist. Natürlich muss die Behebung des Schaden durch den Mieter so schnell wie möglich ermöglicht werden, damit der Vermieter seiner Pflicht zur Schadensbehebung nachkommen kann. Eine Frist muss jedoch nicht gesetzt werden.

Welche Versicherung zahlt welchen Schaden?

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung zahlt für Schäden, die am beweglichen Mobiliar oder anderen beweglichen Dingen, also dem Hausrat auftreten. Zu beachten ist, dass die Hausratversicherung nur bei Wasserschaden greift, wenn er durch bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser entstanden ist. Das heißt, Wasserschäden durch Reinigungswasser, Grundwasser oder Rückstau in der Kanalisation sind nicht im Versicherungsschutz enthalten.

Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung zahlt Schäden, die durch Wasserschaden in einer anderen Wohnung angerichtet werden. Wenn zum Beispiel der Nachbar in der Wohnung über Ihnen einen Wasserschaden hat und sich dieser auf Ihre Wohnung auswirkt, muss er Ihnen Schadensersatz leisten. Eine Haftpflichtversicherung deckt dies ab.

Wohngebäudeversicherung

Ein Wasserschaden an einer Wohnung, an einem Gebäude oder dessen fest verbundener Bestandteile wird von der Wohngebäudeversicherung des Eigentümers erstattet. Das umfasst allerdings nur Wasseraustritt aus Sanitär- und Heizungsanlagen. Durch eine Elementarschadenversicherung werden auch Schäden durch beispielsweise Regen, Sturm und Überschwemmung abgedeckt.


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