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Zwischenmiete

Das sollten Sie bei Zwischenmiete beachten

Zwischenmiete

Endlich! Ihr Arbeitgeber schickt Sie für ein halbes Jahr in die Niederlassung im Ausland. Oder haben Sie endlich genügend Geld für Ihre Weltreise gespart? Wenn Sie Ihre Wohnung für eine begrenzte Zeit verlassen, bietet sich eine Zwischenmiete an. Sie spart Ihnen viel Geld und ermöglicht Ihnen, in Ihr Zuhause zurückzukehren. Seit einigen Jahren werden kurzfristige Zwischenmieten auch in Deutschland immer beliebter. Portale wie Airbnb und online Kleinanzeigen ermöglichen es, mit dem tage- oder wochenweisen Untermieten Ihre Haushaltskasse aufzufüllen. Bei allen Formen von Zwischenmieten gilt es, die rechtlichen Regelungen zu kennen und einzuhalten – ansonsten liefern Sie Ihrem Vermieter einen Grund für fristlose Kündigung. Informieren Sie sich, wie Sie sich und Ihre Wohnung auf eine Zwischenmiete vorbereiten und wie Sie einen korrekten Untermietvertrag aufsetzen.


Inhaltsverzeichnis:

  1. Was ist eine langfristige Zwischenmiete?
  2. Kann ich meine Wohnung oder mein Zimmer zwischenvermieten?
  3. Kann ich meine Wohnung oder mein Zimmer kurzfristig vermieten?
  4. Was muss ich bei einer kurzfristigen Vermietung beachten?
  5. Wie sieht ein Vertrag für die Zwischenmiete aus?
  6. Versicherung und Kaution: Brauche ich das?
  7. Was mache ich mit meinen persönlichen Sachen während der Zwischenmiete?

Was ist eine langfristige Zwischenmiete?

Wenn ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft oder eine komplette Wohnung mehrere Monate lang unbewohnt bleiben, bietet sich eine langfristige Zwischenmiete an. Im Prinzip handelt es sich dabei um eine Untermiete, deswegen muss auch ein Untermietvertrag geschlossen werden. Der Zwischenmieter schließt nicht mit dem Besitzer der Mietwohnung einen Vertrag ab, sondern mit dem Mieter. In der Regel schließt der Untermietvertrag die Möbel mit ein.

Kein Mangel an potentiellen Mietern

Angesichts der Wohnungsnot und hoher Mietpreise werden Zwischenmieten in Deutschland immer beliebter. Das gilt vor allem für Ballungszentren wie Berlin oder München. An potentiellen Mietern herrscht in Deutschland seit Jahren kein Mangel. Ganz im Gegenteil: Die Wohnungsnot und damit das Interesse an Zwischenmieten wird immer größer. Sie haben in Ihrem Freundeskreis, auf Facebook oder in anderen sozialen Medien nicht sofort einen Mieter gefunden? Nehmen Sie ein geeignetes Portal oder Kleinanzeigen für die Zwischenmiete in Anspruch.

Kann ich meine Wohnung oder mein Zimmer zwischenvermieten?

In Deutschland gilt das allgemeine Untermietsrecht. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass jeder Mieter im Prinzip das Recht hat, die Mietwohnung an einen Untermieter weiterzugeben. Allerdings brauchen Sie den schriftlichen Segen des Vermieters, den Sie ebenso schriftlich beantragen müssen.

Diesen Antrag schicken Sie am besten per Einschreiben. So können Sie nachweisen, dass Ihr Vermieter diesen Brief erhalten hat. In dem Antrag sollten Sie Ihr Gründe für die Untervermietung darlegen sowie den Namen und die aktuelle Anschrift des Untermieters nennen. Wichtig ist, dass Sie Ihrem Vermieter eine Frist für die Antwort setzen. Üblich sind 14 Tage, nachdem Sie den Antrag abgeschickt haben.

Vermieter muss normalerweise Erlaubnis erteilen

Ihr Vermieter kann die Erlaubnis nur verweigern, wenn die Wohnung durch den Untermieter überbelegt sein würde. Ein weiterer Weigerungsgrund sind wichtige Gründe, die gegen die Person des Untermieters sprechen. Falls Ihr Vermieter die Untermiete ohne Angabe ausreichender Gründe verweigert, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

Wenn Sie Ihre Wohnung ohne Erlaubnis untervermieten, kann jedoch Ihr Vermieter fristlos den Vertrag kündigen. Für einen längeren Aufenthalt von Familienangehörigen, Hausangestellten und Pflegepersonen brauchen Sie keine Erlaubnis des Vermieters. Ein Besuch darf acht Wochen nicht übersteigen, um noch als Besuch zu gelten.

Vorsicht: Eine kommerzielle Weitervermietung, zum Beispiel für Airbnb, gilt nicht als Untervermietung.


Kann ich meine Wohnung oder mein Zimmer kurzfristig vermieten?

Onlineportale zur kommerziellen Vermietung von Privatwohnungen ermöglichen es jedem, ein Zimmer oder eine Wohnung an zahlende Gäste zu vermieten. Auf diesen Plattformen zahlende Gäste zu finden, funktioniert schnell und problemlos. Nicht ganz so problemlos sieht jedoch die rechtliche Lage aus. Auf jeden Fall brauchen Sie von Ihrem Vermieter die ausdrückliche, schriftliche Erlaubnis, häufig an Gäste für kurze Zeiträume zu vermieten. Darüber hinaus sollten Sie die rechtlichen Bestimmungen an Ihrem Wohnort prüfen. Manche Bundesländer und Kommunen verbieten das kurzfristige Vermieten als Zweckentfremdung. So ist es zum Beispiel seit dem 1. Mai 2016 verboten, komplette Berliner Wohnungen an Touristen zu vermieten.

Was muss ich bei einer kurzfristigen Vermietung beachten?

Als Gastgeber bei Internetportalen können Sie mit relativ wenig Mühe gut verdienen. Allerdings sind Sie verpflichtet, Ihre Einnahmen dem Finanzamt zu melden. Eine gewerbliche Nutzung der Mietwohnung müssen Sie anmelden, sobald Sie mehr als 24.500 Euro im Jahr mit kurzfristigen Zwischenmieten verdienen. Falls Sie die rechtlichen Voraussetzungen geklärt haben, steht Ihrem Verdienst als Gastgeber nichts im Wege. Das Portal kümmert sich um die Organisation der Buchung und legt in den AGB die Vertragsrichtlinien fest, die für Gastgeber und Gäste gelten.

Wie gestalte ich eine Anzeige bei Internetportalen?

Als Gastgeber müssen Sie sich bei den entsprechenden Portalen registrieren und Bilder Ihrer Wohnung oder Ihres Zimmers hochladen. Darüber hinaus sollten Sie Stornierungsbedingungen festlegen und eine umfassende Beschreibung beifügen, die unter anderem über die Lage, Verkehrsanbindung und Sehenswürdigkeiten in der Nähe Ihrer Wohnung informiert.

Wie sieht ein Vertrag für die Zwischenmiete aus?

Wenn Sie Ihre Wohnung oder Ihr Zimmer langfristig vermieten, brauchen Sie einen schriftlichen Zwischenmietvertrag. Er sollte den Namen der Vertragsparteien festhalten sowie die genaue Mietdauer. Der monatliche Mietzins, die eventuelle Höhe einer Mietkaution sowie die genaue Beschreibung der Mietsache sollte in diesem Vertrag enthalten sein. Eine Inventarliste hat sich als nützlich erwiesen, die Sie als Anhang dem Vertrag zufügen. Darüber hinaus empfiehlt sich ein Übergabeprotokoll, das eventuellen Streitigkeiten vorbeugt.

Versicherung und Kaution: Brauche ich das?

Bei einer langfristigen Zwischenmiete profitieren Sie als Vermieter davon, wenn Ihr Untermieter eine Haftpflichtversicherung besitzt. Vergewissern Sie sich, dass diese Versicherung Mietsachen mit einschließt. Darüber hinaus empfiehlt sich eine Kaution, deren Höhe sich nach dem Wert Ihrer Einrichtung und den Kosten der Miete richtet. Diese Mietkaution müssen Sie separat von Ihrem Vermögen anlegen. Denken Sie bei den Verhandlungen mit Ihrem Untermieter an das alte Sprichwort: Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.

Was mache ich mit meinen persönlichen Sachen während der Zwischenmiete?

Bei einer langfristigen Zwischenmiete können Sie Ihre persönlichen Sachen in einer Self Storage Unit unterbringen. Dokumente, Bilder, Kunstgegenstände und andere wertvolle Dinge sind hier gut aufgehoben. Schmuck, Edelsteine und Edelmetall sollten Sie dagegen in einem Bankschließfach verstauen. Als Gastgeber für Internetportale brauchen Sie Organisationstalent. Verpacken Sie alle persönlichen Wertsachen in Containern, die Sie schnell transportieren können. Abschließbare Rollcontainer eignen sich in diesem Fall gut für Dokumente.


Häufig gestellte Fragen:

Zwischenmiete - was müssen Sie beachten?

Da es sich bei der Zwischenmiete um eine zeitlich begrenzte Untervermietung handelt, ist es wichtig sich vor Beginn die schriftliche Zustimmung des Vermieters einzuholen. Die Höhe der Miete und der verlangten Nebenkosten sind mit Ihrem Untermieter frei verhandelbar. Beachten Sie, dass Sie als Mieter bei eventuellen Mietschäden haften.

Wann dürfen Sie untervermieten?

Als Mieter haben Sie das Recht einen Teil Ihrer Wohnung an dritte zu vermieten. Wollen Sie allerdings die gesamte Wohnung vermieten, müssen Sie Ihren Vermieter vorab über ihr Vorhaben informieren. Haben Sie als Hauptmieter berechtigtes Interesse an einer Untervermietung und der Vermieter willigt dem nicht ein, so entsteht für Sie ein Sonderkündigungsrecht.

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