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Mietvertrag kündigen: So geht's richtig

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Ein Mietverhältnis kann aus vielen Gründen gekündigt werden. Doch nicht immer ist die Kündigung eines Mietvertrages so einfach, wie man denkt. Hier erfahren Sie alles über die verschiedenen Arten der Kündigung und worauf Sie bei der Kündigung Ihres Mietvertrages achten müssen.

Kündigung des Mietverhältnisses durch den Mieter

Der Zeitpunkt der Kündigung ist abhängig von der Dauer des Mietverhältnisses: bei einem unbefristeten Mietvertrag beträgt die Kündigungsfrist in der Regel drei Monate, bei einem befristeten Mietvertrag endet das Vertragsverhältnis mit Ablauf der Befristungszeit.

Welche Kündigungsfrist?

Eine Kündigung muss - sofern nicht im Mietvertrag ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist - schriftlich erfolgen. Die Unterzeichnung durch den Mieter reicht jedoch nicht aus, die Kündigung muss vielmehr in Schriftform an den Vermieter übermittelt werden. Dies kann zum einen postalisch oder zum anderen per E-Mail erfolgen. In beiden Fällen ist es ratsam, den Empfang der Kündigung (Eingangsbestätigung des Postdienstleisters bzw. „Read-Receipt“ der E-Mail) zu dokumentieren und diesen Dokumenten beizufügen.

Kündigung und Zahlung der Miete

Der Mieter kann das Mietverhältnis jederzeit kündigen, indem er die entsprechende Erklärung an den Vermieter richtet. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und sollte einen Hinweis auf die Zahlung der Miete enthalten. Der Mieter ist verpflichtet, die Miete bis zum Ende des Mietverhältnisses zu bezahlen.

Es ist dem Mieter untersagt, seine Kaution von der letzten Miete abzuziehen. Im letzten Monat der Kündigung wird die fällige Miete im Verhältnis zu der Anzahl der verbleibenden Tage bis zum Verlassen der Unterkunft berechnet

Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter

Die Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter ist nur in bestimmten Fällen möglich. Zum Beispiel, wenn die Wohnung für die Eigenbedarfsverwendung benötigt wird oder wenn die Miete länger als sechs Monate in Rückstand geraten ist.

Welche Kündigungsfristen sind zu beachten?

Wenn der Mieter seine Wohnung kündigen möchte, so ist dies meist problemlos und unkompliziert möglich. Anders sieht es jedoch aus, wenn der Vermieter die Kündigung ausspricht. Dies ist nur in bestimmten Fällen und unter Einhaltung bestimmter Fristen möglich. Zunächst einmal ist zu beachten, dass der Vermieter den Mietvertrag grundsätzlich nur mit einer Frist von drei Monaten kündigen kann. Allerdings gibt es hier einige Ausnahmen, bei denen die Kündigungsfrist verkürzt wird. Zum Beispiel kann der Vermieter bei Nichtzahlung des Mietzinses oder anderer vertraglicher Pflichten den Mietvertrag sofort fristlos kündigen. Auch bei schwerwiegender Pflichtverletzung durch den Mieter, zum Beispiel bei illegalen Aktivitäten oder Lärmbelästigung, kann der Vermieter ebenfalls fristlos kündigen. **Für einen Eigentümer beträgt die Kündigungsfrist: **

  • 3 Monate für möbliertes Wohnen
  • 6 Monate für bloße Unterbringung

Der Mieter kann die Räumlichkeiten nach Erhalt des Kündigungsschreibens jederzeit fristlos verlassen.

Diese Kündigungsgründe müssen akzeptiert werden

Der Vermieter kann den Mietvertrag aus wichtigem Grund kündigen. Dabei muss er jedoch einige Punkte beachten. Zum einen darf er den Mieter nur aus einem wichtigen Grund kündigen, zum anderen muss er die Kündigung schriftlich erklären und dem Mieter zusenden. Bei einer fristlosen Kündigung muss der Vermieter zudem eine Frist von mindestens drei Monaten einhalten.

Wichtige Gründe für eine Kündigung sind unter anderem die Nichtzahlung der Miete, die Störung des Hausfriedens oder die Beschädigung der Wohnung. Auch wenn der Mieter gegen die Hausordnung verstößt oder illegal in die Wohnung eingezogen ist, kann der Vermieter kündigen.

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Mustervorlage für ein Kündigungsschreiben

Das Kündigungsschreiben muss per Einschreiben mit Rückschein an den Eigentümer der Unterkunft gesendet werden, um gültig zu sein.

Betreff: Kündigung des mit der Unterkunft verbundenen Mietvertrages [Adresse Ihrer Unterkunft]

Sehr geehrter Herr/Frau [Mieter],

Dies ist die Kündigung des Mietvertrags vom [Datum] über die angemietete Wohnung [Wohnungsbezeichnung, Ort, Straße, Hausnummer]. Das Mietverhältnis endet fristgemäß [Datum, Ende des Mietverhältnisses (gesetzliche bzw. vertraglich festgelegte Kündigungsfrist beachten!)], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Die Kündigungsgründe, die gemäß dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Abschnitt 573 festgelegt sind, umfassen Folgendes: [konkrete Angabe aller vorliegenden Kündigungsgründe].

Nach $ 574 BGB haben Sie die Möglichkeit, der Kündigung Ihres Mietverhältnisses zu widersprechen und eine Fortsetzung desselben zu verlangen, falls diese für Sie mit besonderer sozialer Härte verbunden ist.

Wenn Sie nicht damit einverstanden sind, dass Ihr Mietvertrag gekündigt wird, sollten Sie ein Widerspruchsschreiben verfassen und mir dieses bis zum [Datum, entspricht zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist] zusenden. In dem Schreiben sollten Sie alle Gründe für Ihren Widerspruch aufzählen.

Bitte geben Sie die Mieträume geräumt, in vertragsgemäßem Zustand und mit allen dazugehörigen Schlüsseln innerhalb der Kündigungsfrist an mich zurück.

Ich schlage den [Datum] als Übergabetermin vor. Sollten Sie an diesem Tag nicht teilnehmen können, teilen Sie mir dies umgehend mit, sodass wir einen neuen Termin ausmachen können.

Ich möchte Sie außerdem darauf hinweisen, dass ich einer stillschweigenden Fortsetzung des Mietverhältnisses gemäß $ 545 BGB widersprechen werde. Stattdessen sehe ich mich bei einer nicht fristgerechten Rückgabe gezwungen, eine Räumungsklage einzureichen.

Zum Ende des Mietverhältnisses werde ich eine angemessene Mietentschädigung fordern, die ortsüblichen Vergleichsmiete sowie gezahlte Nebenkostenvorschüsse beinhaltet.

Mit freundlichen Grüßen

[Vermieter/in]
[Ort, Datum, handschriftliche Unterschrift]

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Häufig gestellte Fragen zum Thema Kündigung des Mietverhältnisses

  • Welche Lösungen im Falle eines Streits zwischen Vermieter und Mieter über die Kündigung des Mietverhältnisses gibt es?
    Wenn ein Streit zwischen Vermieter und Mieter über die Kündigung des Mietverhältnisses entsteht, gibt es einige Lösungen, die in Betracht gezogen werden können. Zuerst sollten die beiden Parteien versuchen, den Streit am besten selbst zu lösen. Wenn das nicht möglich ist oder keine Einigung erzielt wird, kann ein Mediator oder Schlichtungsstelle hinzugezogen werden. In schwierigen Fällen kann auch ein Anwalt eingeschaltet werden.

  • Kann ich meine Kündigung elektronisch an meinen Vermieter senden?
    Ja, in Deutschland ist es üblich, die Kündigung des Mietvertrages schriftlich per E-Mail oder Brief an den Vermieter zu senden. Achten Sie darauf, dass das Schreiben eindeutig Ihren Namen und Ihre Adresse enthält, damit der Vermieter weiß, wer die Kündigung eingereicht hat. In der Regel muss die Kündigung spätestens drei Monate vor Ablauf des Mietvertrages beim Vermieter eingehen. Wenn Sie Fragen zum Kündigungsprozess haben, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.

  • Ich bin aus meiner WG ausgezogen. Kann ich meinen Vermieter um meine Kaution bitten?
    Ja, du kannst deinem Vermieter um deine Kaution bitten. Wenn du den Mietvertrag ordnungsgemäß kündigst und ausziehst, sollte er dir die Kaution zurückerstatten. Wenn es irgendwelche Schäden an der Wohnung gibt, kann er diese von der Kaution abziehen.

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