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Umzug wegen eines neuen Jobs

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Umzüge durch einen Berufswechsel

Sie müssen wegen eines neuen Jobs in einer anderen Stadt umziehen? Oder werden Sie vielleicht von Ihrem jetzigen Arbeitgeber in eine andere Stadt versetzt und müssen deshalb umziehen? In beiden Fällen können Sie möglicherweise auf Unterstützung hoffen:

Umzugsunterstützung durch den zukünftigen Arbeitgeber

Vor dem Umzug sollten Sie sich darüber informieren, ob Ihr Arbeitgeber Ihnen die Umzugskosten im Rahmen einer beruflichen Versetzung erstatten kann. Wie funktioniert das?

Suchen Sie ein professionelles Umzugsunternehmen aus

Um die Übernahme Ihrer Umzugskosten bei Ihrem Arbeitgeber vorzubereiten, werden Sie sich Angebote mehrerer professioneller Umzugsunternehmen einholen müssen. Mit der richtigen Vorbereitung haben Sie mehr Verhandlungsspielraum und können das für sich beste Preis-Leistungsverhältnis auswählen.  Möglicherweise hat Ihr Arbeitgeber auch Vertragliche Verbindungen zu einigen professionellen Umzugsunternehmen und wird Sie auffordern, diese zuerst zu kontaktieren.

Für weitere Informationen sollten Sie sich jedoch an Ihre Personalabteilung wenden! 

Wie wird die Kostenübernahme Ihres Umzugs von Ihrem Arbeitgeber abgewickelt?

Der Prozess der Zahlungsübernahme durch Ihren Arbeitgeber läuft in der Regel wie folgt ab:

  • Sie bezahlen das Umzugsunternehmen direkt und in Vorkasse. In diesem Fall sollten Sie sich von Ihrem Arbeitgeber bestätigen lassen, dass es sich dazu bereiterklärt die Kosten für den Umzug zu übernehmen und Ihnen den vollen Preis nach Abschluss des Umzugs zurückerstattet.
  • Um Ihnen nach Abschluss des Umzugs eine Rückerstattung zu gewähren, sollten Sie eine quittierte Rechnung des Umzugsunternehmens vorlegen um den Rückerstattungsprozess anzustoßen.

Seien Sie sich also darüber im Klaren, dass Sie die Kosten für das genutzte Umzugsunternehmen in den meisten Fällen vorstrecken müssen. Eine Rückerstattung durch Ihren Arbeitgeber kann dabei einige Tage dauern.

Umzug und Versetzung von Beamten, Polizisten und Lehrern

Lehrer, Beamte und auch Mitarbeiter der Polizei werden häufig beruflich Versetzt, weswegen sie öfter umziehen müssen, als viele andere Berufsgruppen. In diesem Fall können sie Trennungsgeld in Anspruch nehmen.

Was ist das Trennungsgeld?

Trennungsgeld ist eine Mobilitätsunterstützung für Beamte - wenn eine dienstlich veranlasste Maßnahme zu einem Wechsel des Wohnsitzes führt. Dies ist der Fall wenn Ihre Wohnung nicht im Einzugsgebiet der neuen Dienststätte liegt. Ist Ihre Wohnung auf einer üblicherweise befahrenen Strecke weniger als 30 Kilometer von der neuen Dienststätte entfernt oder wohnen Sie im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der dienstlich veranlassten Maßnahme bereits am neuen Dienstort, wird kein Trennungsgeld gewährt.

Laut dem BVA-dem Bundesverwaltungsamt-wird bei einem Dienstortwechsel ab dem 01.06.2020 wegen folgender Personalmaßnahmen auch Trennungsgeld gewährt, wenn die Wohnung im Einzugsgebiet liegt:

  • Abordnung oder Kommandierung, auch im Rahmen der Aus- und Fortbildung
  • Zuweisung nach § 29 des Bundesbeamtengesetzes und § 20 des Beamtenstatusgesetzes
  • vorübergehende Zuteilung aus dienstlichen Gründen zu einem anderen Teil der Beschäftigungsbehörde
  • vorübergehende dienstliche Tätigkeit bei einer anderen Stelle als einer Dienststelle Bundesverwaltungsamt, 2021

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Häufig gestellten Fragen zum Thema Umzug bei einer beruflichen Versetzung

Woher weiß ich, ob ich Anspruch auf Trennungsgeld habe?

Vergewissern Sie sich am Besten auf der offiziellen Seite des Bundesverwaltungsamts, dass Sie alle Vorraussetzungen für den Erhalt des Trennungsgeldes erfüllen: http://www.gesetze-im-internet.de/tgv_1986/index.html.

Was deckt die Umzugskostenhilfe meines Arbeitgebers bei einer beruflichen Versetzung ab?

Ihr Tarifvertrag, der einen Umzugsbonus vorsieht, wird die Kosten übernehmen, die bei einer beruflichen Versetzung nötig sind: Dies kann allein der Preis der Umzugsleistung durch ein professionelles Unternehmen sein, sowie die Kostenübernahme weiterer Speditionsleistungen. Informieren Sie sich hierzu am Besten direkt bei Ihrem Arbeitgeber.

Muss ich meinem Arbeitgeber mehrere Umzugsangebote vorlegen, damit meine Kosten erstattet werden?

Wir empfehlen Ihnen, mindestens drei detaillierte Angebote von professionellen Umzugsunternehmen vorzulegen, damit Ihr Arbeitgeber das angemessenste Preis-Leistungs-Verhältnis auswählen kann.


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