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Pfandrecht des Vermieters

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Kommen Mieter ihrer Pflicht zur Mietzahlung nicht nach, droht nicht nur die fristlose Kündigung. Offene Forderungen aus dem Mietverhältnissen können sich Vermieter durch das Pfandrecht in Form von pfändbaren Gegenständen aus dem Hausrat zurückholen. Wie die gesetzliche Lage dazu aussieht und wann Vermieter das Pfandrecht anwenden dürfen, erfahren Sie hier.

Definition Pfandrecht

Der § 562 BGB definiert das Recht des Vermieters, das Pfandrecht an pfändbaren Gegenständen anzuwenden, die der Mieter während seiner Mietzeit in die Mieträume eingebracht hat. Nicht pfändbar sind Sachen, die zum Leben oder zur Berufsausbildung nötig sind. Nur für Forderungen, die aus dem Mietverhältnis entstanden sind, darf das Pfandrecht angewendet werden.

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Die Durchsetzung

Ist der Mieter mit Zahlungen im Rückstand, das kann sowohl die Miete sein als auch Nebenkosten, kann das Pfandrecht mit Fälligkeit des Anspruchs geltend gemacht werden. Zur Ausübung genügt die Erklärung des Vermieters, von seinem Recht Gebrauch zu machen. Es bedarf keines Vollstreckungstitels, d. h. einer amtlichen Urkunde, die zur Ausführung der Forderung anordnet, da der Vermieter über ein Selbsthilferecht verfügt.

Der Mieter darf sich seiner Verantwortung nicht entziehen, indem er beispielsweise heimlich die Gegenstände aus der Wohnung entfernt. Dadurch macht er sich nach § 289 StGB (Pfandkehr) sogar strafbar und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. Sind die Gegenstände ohne Wissen des Vermieters entfernt worden, kann er deren Überlassung verlangen.

Info: Das Pfandrecht kann durch den Mieter mit einer Sicherheitsleistung abgewendet werden. Um einen Gegenstand vom Pfandrecht zu entfernen, kann eine Sicherheit in Höhe dessen Wertes geleistet werden.

Zwangsräumung als letzte Maßnahme

Wurde das Pfandrecht angewendet, der Mieter weigert sich jedoch, dem Vermieter Zutritt zur Wohnung zu gewähren oder weigert sich, zum Ablauf der Kündigungsfrist auszuziehen, kann der Vermieter seine Ansprüche nur noch durch eine Zwangsvollstreckung durchsetzen. Mit einer Zwangsräumung erfolgt sowohl die Herausgabe der Mieträume als auch die Unterbringung der Gegenstände.
Mehr zum Thema Räumungsklage und und Zwangsräumung erfahren Sie in unserem Blogbeitrag hier.

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