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Halteverbot für den Umzug

Müllentsorgung beim Umzug

Halteverbot für den Umzug

Bei einem Umzug fällt unter Umständen eine große Menge an Müll an. Dieser muss entsprechend der geltenden Vorgaben entsorgt werden.

1. Entsorgung von Hausmüll (Biotonne, Wertstofftonne/Gelber Sack, Blaue Tonne...)

Restmüll und Hausmüll werden von privaten Haushalten und gewerblichen Einrichtungen erzeugt. Nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz werden mehrere Wege zur Entsorgung vorgeschrieben. Rest- und Hausmüll beziehungsweise nicht verwertbarer Abfall und Wertstoffe mit extremen Verschmutzungen wie Staubsaugerbeutel, Tapeten, Keramik, altes Schuhwerk, Lumpen, verdorbene Lebensmittel in der Verpackung, Verbrennungsrückstände (Asche), Katzenstreu, Inkontinenzmaterialien, Porzellan, Teppichboden- und Stoffstücke, Glühbirnen, Zigaretten gehören in die graue Tonne oder in den grauen Container. Diese Container werden in unterschiedlichen Fassungsvermögen zur Verfügung gestellt.

2. Entsorgung von Sondermüll

Die Müllentsorgung von Sondermüll erfolgt ebenfalls nach sorgfältiger Mülltrennung und nach strengen gesetzlichen Richtlinien.

Um Sondermüll richtig zu trennen, ist es wichtig, diese Einteilung zu kennen:

  • nicht mehr verwendbare Lösungsmittel
  • Chemikalien wie Laugen und Säuren
  • Lackschlämme
  • Altgifte und partiell Abfälle von Krankenhäuser
  • chemische Substanzen aus Laboren
  • Filterstäube
  • Abfälle mit Verunreinigungen durch Schwermetall
  • Akkus

Das Trennen von Sondermüll wird durch Symbole erleichtert, die auf einem Gegenstand oder auf einer Packung zu sehen sind.

Sondermüll ist weiterhin:

  • Toner
  • Arzneimittel
  • Reinigungsmittel, Abfälle aus Renovierungen und Chemikalien aus dem Garten
  • altes Öl
  • elektrische Geräte
  • Neonröhren, Energiespar- und Leuchtstofflampen

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3. Entsorgung von Elektromüll

Sogenannter Elektroschrott ist gerade bei Umzügen ein großes Problem, weil veraltete Geräte meist nicht mehr mitgenommen werden. Seit Mitte des Jahres 2016 sind für den Elektroschrott neue Regelung in Kraft getreten. Elektromüll darf entgegen vieler Meinungen nicht in die Restmülltonne geworfen werden. Sie müssen einer fachgerechten, professionellen Entsorgung zugeführt werden. Kabel sollten dabei nicht von Geräten abgetrennt werden.

Folgende Möglichkeiten für die Elektromüllentsorgung gibt es:

  • Rücknahme durch den stationären Einzelhandel (Händler sind seit 25.7.2016 verpflichtet dazu)
  • kostenfreie Rücknahme durch den Onlinehandel
  • kostenloser Tausch von Elektromüll beim Kauf von Neugeräten
  • Rückgabe von Kleingeräten ist immer kostenfrei (auch ohne Neuerwerb eines Gerätes)
  • Welche Händler Elektromüll annehmen müssen, erfahren Verbraucher über ein Verzeichnis der Stiftung ear oder aus Nachfrage in den Geschäften. Elektroschrott darf auf keinen Fall in die Umwelt entsorgt werden. Ratsam ist es in diesem Fall, Altgeräte in den Wertstoffhof zu schaffen. Recyclinghöfe und kommunale Abfallentsorgungen nehmen Elektroschrott ebenfalls ab. Viele elektrische Kleingeräte lassen sich über den Recyclingservice der Deutschen Post in einem Maxibrief mit spezieller Versandmarke über www.deutschepost.de/electroreturn auf kostenlos zur Entsorgung schicken. Andere Varianten sind der Verkauf beispielsweise zur Ersatzteilgewinnung oder eine Spende.

    4. Sperrmüll - Was gehört dazu, wie oft wird Sperrmüll geholt

    Ein großes Problem, was vor allen Dingen bei einem Umzug immer wieder Schwierigkeiten machen kann, ist die Entsorgung von Sperrmüll. Sperrige Gegenstände oder Gerümpel passt in keinen Container. Einige Stoffe wie beispielsweise Asbestplatten und andere umweltschädliche und gesundheitsgefährdende Substanzen müssen von speziellen Fachfirmen entsorgt werden. Der Sperrmüll wird in jedem Fall verwertet. Eine Deponierung ist untersagt.

    Um Sperrmüll loszuwerden, gibt es mehrere Wege:

    • selber zum Wertstoffhof schaffen
    • Abholung von Sperrmüll organisieren
    • Entrümpelung
    • Haushaltsauflösung mit Containerfirma

    Viele Städte wie beispielsweise Nürnberg bieten einmal im Jahr ein kostenloses Abfahren von Sperrmüll an. Das ist von Region zu Region verschieden geregelt. Informationen dazu geben meist die Rathäuser oder die ansässigen Entsorgungsfirmen. Dann genügt oftmals eine Anmeldung online oder per Telefon. Die Anzahl und die Art der Sperrmüllgegenstände müssen in der Regel angegeben werden, um ein passendes Entsorgungsfahrzeug bereitstellen zu können. Die jeweiligen Abholtermine werden zeitnah zugeschickt, sodass alle Utensilien am vereinbarten Ablageort aufgeschichtet werden können.

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