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Umzug Nachsendeauftrag

Nachsendeauftrag: So kommt die Post nach dem Umzug weiterhin an

Umzug Nachsendeauftrag

Bei einem Umzug beanspruchen Tausend Kleinigkeiten Ihre Aufmerksamkeit. Ein wichtiger Punkt ist die neue Anschrift, die Sie allen mitteilen müssen. Dank Internet und Handy geht das im Familien- und Freundeskreis einfach und schnell. Doch wichtige Dokumente werden immer noch in Schwarz auf Weiß auf Papier gedruckt und per Brief verschickt. Deshalb bewährt sich seit Jahrzehnten der Nachsendeauftrag der Post als wichtigstes Hilfsmittel, damit kein Brief verloren geht. Hier teilen Ihnen unsere Umzugsberater mit, was Sie alles zu beachten haben.


Inhaltsverzeichnis:

  1. Der Post Nachsendeservice: warum, wann und wie beantragen?
  2. Was wird nachgesendet?
  3. Nachsendeauftrag korrigieren, verlängern oder beenden
  4. Neues Instrument: die Umzugsmitteilung
  5. Auf Nummer sicher gehen

Der Deutsche Post Nachsendeservice: warum, wann und wie beantragen?

Ein Umzug bedeutet auch Papierkrieg, für viele ein Alptraum. Wenn Ihnen der Gedanke an Formulare ein mulmiges Gefühl im Magen bereitet, sollten Sie frühzeitig mit dem Kampf beginnen. Movingas Umzugscheckliste hilft Ihnen, die Details in kleine Schritte einzuteilen. Der Nachsendeauftrag ist ein wichtiger, erster Schritt in der Schlacht mit Formblättern.

Spätestens fünf Tage vor dem Umzug beantragen

Sie können den Nachsendeauftrag bereits Wochen vor dem eigentlichen Umzug bei der Post stellen. Wenn Sie das frühzeitig erledigen, vermittelt Ihnen das ein gutes Gefühl. Das wappnet Sie für das Bewältigen weiterer Etappen im Papierkrieg. Sie sollten den Nachsendeauftrag spätestens fünf Tage vor dem Umzugsdatum beantragen, damit Ihnen kein Brief entgeht. Den entsprechenden Antrag können Sie hier online beantragen oder an jedem Schalter der Post.

Kosten: Zwischen 19,90 und 69,90 Euro

Sie können den Nachsendeauftrag für verschiedene Zeiträume bestellen, wahlweise für 6, 12 oder 24 Monate. Bis 2003 konnten Sie diesen Service der Post kostenlos nutzen. Heute verlangt die Post dafür Gebühren. Die Kosten unterscheiden sich für Privatpersonen und Firmen. Haushalte zahlen zwischen 19,90 und 34,90 Euro. Geschäftskunden müssen zwischen 34,90 und 69,90 Euro berappen. Beim Onlineantrag können Sie den Nachsendeservice per Lastschriftverfahren, Kreditkarte oder Überweisung bezahlen. In einer Filiale wird auch Bargeld akzeptiert.

Wird jede Post nachgesendet?

Ein Nachsendeauftrag der Deutschen Post gilt für maximal 12 Personen eines Haushalts, die Sie im Formular mit Namen angeben. Während der Geltungsdauer sorgt die Post dafür, Ihnen alle gängigen Briefarten – Postkarten, Briefe, Zeitungen, Bücher und Warensendungen – an Ihre neue Adresse zu schicken. Auch Briefsendungen mit Zusatzleistungen, zum Beispiel Einschreiben oder Sendungen per Nachnahme, zählen dazu.

Nachsendeauftrag ins Ausland

Wenn Sie wollen, können Sie der Post auch den Auftrag erteilen, Päckchen und Pakete nachzusenden. Diese Sendungen werden extra berechnet. Übrigens kann der Nachsendeauftrag auch bei einem Umzug ins Ausland genutzt werden. Allerdings ist es möglich, dass die Post an Ihrem Wohnort im Ausland zusätzliche Gebühren erhebt.

Wichtig: Kontrollieren Sie nachgesendete Briefe genau: Falls eine wichtige Organisation Ihre neue Adresse konsequent falsch schreibt, sollten Sie sich direkt an sie wenden!


Nachsendeauftrag korrigieren, verlängern oder beenden

Nobody is perfect: Wenn Ihnen beim Beantragen des Nachsendeauftrags ein Fehler unterlaufen ist, können Sie jederzeit den Kundenservice der Post per E-Mail kontaktieren. Sie können den Nachsendeservice der deutschen Post auch telefonisch verbessern lassen, obwohl das deutliches Buchstabieren erfordert.

Haben Sie das Gefühl trotz Nachsendeauftrag, Post kommt nicht an, dann sollten Sie unbedingt reagieren und bei der Deutschen Post nachfragen, ob die korrekten Daten hinterlegt worden sind!

Telefonnummern des Kundenservice der Post

Privatkunden wenden sich in diesem Fall an die Nummer 0228 4333112 und Geschäftskunden an die Nummer 0180 6 555555. Werktags sind diese Nummern von 7 bis 20 Uhr zu erreichen. Samstag werden Privatleute bis 14 Uhr telefonisch versorgt. Geschäftskunden dagegen können am Samstag bis 20 Uhr anrufen.

Nachsendeauftrag vorzeitig beenden

Der Kundenservice ist auch dafür zuständig, den Nachsendeservice vorzeitig zu stoppen. Falls sich Ihr Umzugsdatum kurzfristig ändert oder Sie Ihren Umzug absagen, sollten Sie den Nachsendeauftrag so früh wie möglich stoppen. Allerdings erstattet die Post im Voraus bezahlte Gebühren nicht zurück.

Einfach verlängern lassen

Natürlich können Sie einen bestehenden Nachsendeservice auch verlängern lassen. Das geht online hier, indem Sie Ihren Zugangscode eingeben. Wie alle anderen Leistungen rund um den Nachsendeauftrag, können Sie diesen Service auch in jeder Filiale verlängern.

Neues Instrument: die Umzugsmitteilung

Dank Datenbanken und Internet steht seit 2003 ein neues Instrument der Post bereit: die kostenlose Umzugsmitteilung, die Sie online ausfüllen können. Nachdem Sie Ihre Daten eingegeben haben, aktivieren Sie die Umzugsmitteilung. Dafür schickt Ihnen die Post per E-Mail einen Link, den Sie zum Bestätigen klicken.

Mit ein paar Klicks die Datenbank der Post nutzen

Mit der Umzugsmitteilung erreichen Sie die riesige Adressen-Datenbank der Post. Alle bei der Post registrierten Unternehmen erfahren automatisch Ihre neue Adresse. Dabei schützt die Post Ihre Daten. Nur Institutionen, die bereits Ihre alte Adresse kannten, werden über Ihre Adressänderung informiert. Zitat von der Webseite der Post: „Die Deutsche Post garantiert …höchstmögliche Datensicherheit im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz.”

Auf Nummer sicher gehen

Trotz Nachsendeservice und Umzugsmitteilung: Bei manchen offiziellen Stellen sollten Sie auf Nummer sicher gehen und Ihre neue Adresse rechtzeitig gesondert mitteilen. Rentenempfänger können Ihre neue Adresse beim Rentenservice der Post online oder in jeder Post-Filiale ändern. Falls Sie auf einen Steuerbescheid warten, empfiehlt es sich, dem Finanzamt Ihre neue Adresse mitzuteilen. Dafür brauchen Sie Ihre Steuernummer.

Bank und Familienkasse frühzeitig informieren

Wir empfehlen Ihnen auch, Ihre Bank oder Banken rechtzeitig gesondert über Ihre neue Adresse zu informieren. Die meisten Banken bieten auf Ihren Webseiten ein Formular für die Adressänderung an, das Sie ausdrucken und unterschrieben bei Ihrer Filiale einreichen können. Falls Sie auf Kindergeld oder Leistungen des Arbeitsamts angewiesen sind, sollten Sie Ihre neue Adresse bei den Behörden frühzeitig persönlich mitteilen. So treffen Ihre Zahlungen (hoffentlich) pünktlich ein.

Für die Vorbereitung auf einen Umzug empfehlen wir auch gerne unseren Umzugsrechner und unsere Tipps zum Vergleichen von Umzugsunternehmen.


Häufig gestellte Fragen:

  • Wieviel kostet ein Nachsendeauftrag? | |12 Monate: Online / Filiale|24 Monate: Online| |--- |--- |--- | |Privatkunden|26,90 € / 29,90 €|34,90 €| |Geschäftskunden|49,90 € / 49,90 €|69,90 €|

  • Wann sollte ich einen Nachsendeauftrag stellen?

Um sicher zu stellen, dass Ihre Post auch zuverlässig an Ihre neue Adresse geschickt wird, wird empfohlen einen Nachsendeauftrag zwei bis drei Wochen vor dem Umzug zu stellen.

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