Sie haben sich entschieden Ihre Zelte im Ausland aufzuschlagen? Ab dem Zeitpunkt dieser Entscheidung gehen Ihnen sicherlich viele Gedanken durch den Kopf. Neben dem Packen der Kartons und der Suche nach einer Unterkunft und Arbeit im neuen Heimatland gibt es eine Sache, die Sie unbedingt berücksichtigen müssen: Sie müssen diverse Verträge kündigen beim Umzug ins Ausland. Sollten Sie diese nicht rechtzeitig kündigen, drohen Ihnen unter Umständen ungewollte Kosten. Im nachfolgenden Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihre Verträge form- und fristgerecht vor dem Auslandsumzug kündigen.
Sollten Sie nur für eine begrenzte Zeit ins Ausland gehen, können Sie Ihre Wohnung untervermieten. Allerdings sollten Sie mit Ihrem Vermieter abstimmen, ob er dies erlaubt. Ziehen Sie endgültig ins Ausland, gelten bei einer Vertragskündigung beim Umzug ins Ausland die im Mietvertrag vereinbarten Kündigungsfristen. Eine Sonderkündigungsfrist gibt es nicht, wenn Sie sich spontan entschlossen haben, ins Ausland zu ziehen. Unterstützen Sie Ihren Vermieter bei der Suche nach einem Nachmieter, denn so haben Sie eventuell die Möglichkeit, früher aus dem Mietvertrag rauszukommen.
Bei den Anbietern von Strom und Gas gilt ein Sonderkündigungsrecht, da Sie normalerweise nicht mehr mit Energie versorgt werden können, wenn Sie ins Ausland ziehen. Da der Vertrag für Sie als Kunde hinfällig wird, ermöglichen die meisten Energieanbieter, die Verträge bei einem Auslandsumzug zu kündigen. In der Regel können Sie diese Verträge mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich kündigen. Es kann aber auch vorkommen, dass einige Anbieter dies in den AGBs anders geregelt haben. Versuchen Sie daher die Kündigung frühzeitig abzusenden.
Die Kündigung der Kfz-Versicherung ist abhängig vom Abmelden des Fahrzeuges. Wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, muss das Auto in Deutschland abgemeldet und im Ausland wieder angemeldet werden. Dies ist nicht notwendig, wenn Sie sich im EU-Ausland aufhalten und der Aufenthalt nur bis zu 6 Monaten beträgt. Andernfalls können Sie bei der Versicherung nachfragen, ob diese Sie im Ausland versichern würde. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie das Auto abmelden und die Versicherung darüber informieren.
Bei einem Umzug ins Ausland können Handy-, Telefon- und Internetverträge oft mit einem Sonderkündigungsrecht beendet werden. Stellen Sie sicher, dass der Anbieter Ihnen nicht mehr die bezogenen Leistungen zu den gleichen Bedingungen bereitstellen kann und Sie haben einen Grund für eine fristlose Kündigung. Dazu zählen auch die Netzabdeckung im Ausland sowie höhere Gebühren. Die Kündigungsfrist für den Handyvertrag beträgt drei Monate zum Ende eines Monats. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
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Bei einem Umzug ins Ausland sind Sie verpflichtet, die gesetzliche Krankenversicherung zu kündigen. Da Ihre Krankenversicherung Ihnen nur bei einem kurzen Aufenthalt im Ausland hilft, müssen Sie eine Auslandsversicherung abschließen. Ausschlaggebend ist der Wohnsitz, nicht die Staatsangehörigkeit. Bei einem Umzug ins Ausland fallen Sie aus der gesetzlichen Krankversicherungspflicht heraus. Ausnahmen bilden Auslandpraktikanten, Rentner und Grenzgänger.
Das gleiche gilt bei der Haftpflichtversicherung, da in den meisten Fällen der Versicherungsschutz erlischt, sobald Sie ins Ausland ziehen. Kündigen Sie daher diesen Vertrag, da Sie im Schadensfall keine Hilfe von der Versicherung erhalten werden. Anschließend können Sie einen Vertrag abschließen, der für die erste Zeit im Ausland Ihnen Schutz bietet. Reichen Sie Ihr Kündigungsschreiben drei Monate vor dem Umzug ein.
Eine Lebensversicherung muss bei einem Umzug ins Ausland nicht unbedingt erlöschen. Allerdings kann es eine Regelung geben, dass der Vertrag in diesem Fall angepasst wird. Klären Sie dies mit der Versicherung ab. Diese Versicherung können oft nur zum Ende eines Versicherungsjahres gekündigt werden.
Leasingverträge können in der Regel nicht vorzeitig gekündigt werden, da sie in der Regel für eine bestimmte Zeit festgeschrieben sind. Wenn Sie den Vertrag vorzeitig kündigen möchten, müssen Sie auf die Kulanz des Vertragspartners hoffen. Alternativ können Sie versuchen, jemanden zu finden, der Ihren Leasingvertrag übernimmt.
Normalerweise gibt es kein Sonderkündigungsrecht für Abonnements bei einem Umzug. Es kann möglich sein, dass Ihr Vertragspartner auch ins Ausland liefert. Dabei können aber höhere Versandkosten entstehen. Dann wäre eine frühere Kündigung im Normalfall möglich.
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