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Umzug Steuern

Umzugskostenpauschale

Umzug Steuern

Sie kennen bestimmt den Spruch: Dreimal umgezogen ist einmal abgebrannt. Doch trotz der teilweise hohen Kosten muss ein Umzug nicht dazu führen, dass Sie danach im umgangssprachlichen Sinne "abgebrannt" sind. Falls Sie für die Karriere umziehen, können Sie alle anfallenden Belastungen von der Steuer absetzen – solange Sie Ihre Ausgaben belegen können. Sogenannte ‚sonstige Ausgaben’ können Sie mit Hilfe der Umzugskostenpauschale ohne Belege steuerlich geltend machen. Hier informieren wir Sie ausführlich.


Was ist die steuerliche Umzugskostenpauschale?

„Das ganze Leben ist ein ewiges Wiederanfangen“, sagte bereits der Dichter Hugo von Hofmannsthal im 19. Jahrhundert. Die Bundesregierung erkennt diesen Umstand mit zahlreichen steuerlichen Vergünstigungen beim Umzug an. Hierzu zählt auch die Umzugskostenpauschale. Die Pauschale umfasst Ausgaben, die mit dem Finden und Einrichten einer neuen Wohnung und dem Verlassen der alten Wohnung zusammenhängen.

Falls Sie Ihre Belege nicht vollständig gesammelt haben, können Sie die Umzugskostenpauschale geltend machen statt der jeweiligen Einzelleistungen, wenn Sie den Umzug von der Steuer absetzen. Diese Pauschale wird ständig erhöht. Dies gilt auch für die Umzugskostenpauschale 2022. Die neuen Umzugskostenpauschalen stehen bereits zur Verfügung.

Pauschale seit 01.03.2015

Zeit des Umzugs
Pauschale für Verheiratete und Lebenspartner
Pauschale für Singles
Erhöhungsbetrag für Kinder und sonstige Angehörige

ab 01.04.2022

1476 € (886 € + 590 €)

886 €

590 €

ab 01.04.2021

1450 € (870 € + 580 €)

870 €

580 €

ab 01.06.2020

1433 € (860 € + 573 €)

860 €

573 €

ab 01.03.2020

1639 €

820 €

361 €

ab 01.04.2019

1622 €

811 €

357 €

ab 01.03.2018

1573 €

787 €

347 €

ab 01.02.2017

1528 €

764 €

337 €

ab 01.03.2016

1493 €

746 €

329 €

ab 01.03.2015

1460 €

730 €

322 €

Alleinerziehende mit Kind, Verwitwete und Geschiedene erhalten den Partnerbetrag. Dazu kommt zusätzlich die Pauschale für andere, im gleichen Haushalt lebende Personen, zum Beispiel Kinder.

Wichtig: Falls Sie in den vergangenen 2 Jahren bereits einmal aus beruflichen Gründen umgezogen sind, erhöht sich die Pauschale um 50 Prozent.


Welche Leistungen fallen unter die Kostenpauschale in der Steuererklärung bei Umzug?

Im Rahmen der Umzugskostenpauschale können Sie alle Ausgaben steuerlich geltend machen, die mit dem Suchen und Einrichten einer neuen Wohnung zusammenhängen.

Dazu gehören:

  • Anzeigen für die Wohnungssuche in Zeitungen und anderen Medien
  • Schönheitsreparaturen für die alte Wohnung, falls Sie vertraglich dazu verpflichtet sind
  • Ummeldegebühren für Personalausweis, Pkw, Telefon und Internetanschluss
  • Elektrische Arbeiten in der neuen Wohnung
  • Ein- und Aufbau von elektrischen Geräten und Kücheneinrichtungen
  • Trinkgelder und Verpflegung für Umzugshelfer
  • Ändern von Vorhängen und Montieren von Rollos
  • Anbringen von Lampen

Tipp: Sie sind sicher, dass Ihre Ausgaben für die oben genannten Leistungen die Umzugskostenpauschale übersteigen? Sammeln Sie alle Belege und Quittungen, die mit dem Umzug zu tun haben. Sie sind nicht verpflichtet, die Umzugskostenpauschale in Anspruch zu nehmen. Sie können auch einzelne Leistungen beim Finanzamt geltend machen.


Was sind die Voraussetzungen für die Umzugskostenpauschale?

Die Umzugskostenpauschale kann in erster Linie von Personen genutzt werden, die aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt umziehen. Sie ziehen am gleichen Ort um? Werfen Sie noch nicht die Flinte ins Korn. Vielleicht trifft eine der folgenden Voraussetzungen für Sie zu:

  • Die neue Wohnung liegt näher an Ihrer Arbeitsstätte. Das Finanzamt erkennt diesen Grund an, wenn sich die Dauer des täglichen Arbeitswegs (Hin- und Rückfahrt) um mindestens eine Stunde verkürzt.
  • Sie können durch den Umzug Ihren Arbeitsplatz leichter erreichen.
  • Sie beginnen ein Studium oder eine Ausbildung.
  • Sie vermeiden durch den Umzug eine doppelte Haushaltsführung.
  • Ihr Unternehmen wünscht den Umzug, zum Beispiel, weil dadurch eine Dienstwohnung frei wird.

Grund für die steuerliche Umzugskostenpauschale: Umzug aus medizinischen Gründen

Eine weitere Voraussetzung für die Umzugskostenpauschale sind hohe Belastungen durch Krankheit oder Behinderung. In diesem Fall gelten die normalen Umzugskosten als außergewöhnliche Belastung. Als Nachweis für die medizinische Notwendigkeit benötigen Sie ein Attest vom Amtsarzt.

Grund für Umzugskostenpauschale: Giftstoffe in der Wohnung

Wenn Sie unter Giftstoffen in Ihrer Wohnung leiden, erfüllen Sie die Voraussetzung für die Umzugskostenpauschale. Schimmel in Ihrer Wohnung hat zu einer Allergie geführt? In Ihrem Haus wurde Asbest entdeckt? Sie leiden an Osteoporose und können die Treppen zu Ihrer Wohnung nicht mehr bewältigen? Das sind Gründe für den Wohnungswechsel aus medizinischen Gründen.


Kann man Umzugskosten als Student von der Steuer absetzen?

Auch als Student können Sie unter Umständen den Umzug von der Steuer absetzen, wenn dieser für den Beginn eines Studium bzw. wegen eines Studienplatzwechsels durchgeführt wird. Voraussetzung hierfür ist, dass sich der Weg vom Wohnort zum Studienplatz verkürzt. Auch hier ist nicht die Entfernung entscheidend, sondern die Zeitersparnis. Verringert sich der Weg vom Zuhause bis zur Universität um mehr als 30 Minuten pro Fahrt, dann können die Umzugskosten als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden..


Gilt die Umzugskostenpauschale auch bei Auslandsumzügen?

Auslandsumzüge werden in Umzüge innerhalb, beziehungsweise außerhalb der Europäischen Union aufgeteilt. Die Beträge errechnen sich auf Grundlage des Grundeinkommens nach Besoldungsstufe A13, Stufe 8. Folgende Beträge können geltend gemacht werden:

Umzugskostenpauschale für Auslandsumzüge

Auch die Kosten für einen Umzug ins Ausland können teilweise übernommen werden. Diese werden in Umzüge innerhalb, beziehungsweise außerhalb der Europäischen Union aufgeteilt. Die Beträge errechnen sich auf Grundlage des Grundeinkommens nach Besoldungsstufe A13, Stufe 8.


Welche Nachweise werden für die Kostenpauschale in der Steuererklärung bei Umzug benötigt?

Die Anwendung der Umzugskostenpauschale erlaubt es Ihnen, auf Belege zu verzichten. Wenn Sie sich vom Papierkrieg überfordert fühlen, eignet sich das Nutzen der Umzugskostenpauschale für die unter Punkt 2 genannten Leistungen. Sie sind ein Perfektionist und führen genau Buch? Wenn Sie Ihre Ausgaben genau dokumentieren können und Sie die Beträge der Pauschale übersteigen, machen Sie bei Ihrer Einkommensteuererklärung besser Einzelbeträge geltend.


Wie nutzen Sie die Umzugskostenpauschale bei der Steuererklärung?

Seite 2 der Anlage N, Zeile 45 bis 48: Das ist die magische Formel, um Ihre Umzugskosten von der Steuer bei der Steuererklärung abzusetzen. Sie sind mit dem Ausfüllen des Formulars hoffnungslos überfordert? Kein Problem. Im Elsterforum, der offiziellen Webseite der deutschen Finanzämter für das Ausfüllen der Steuererklärungen online, können Sie jederzeit Hilfe finden. Sie müssen sich nicht registrieren, um die Beiträge im Forum zu lesen. Das Forum verfügt zudem über eine Suchfunktion, mit der Sie nach Erklärungen suchen können.

Gönnen Sie sich einen Steuerberater

Sie bekommen nervöse Zustände beim Anblick von Formularen? Sammeln Sie alle Belege und Quittungen und suchen Sie sich einen Steuerberater. Er nimmt Ihnen das Ausfüllen der Steuererklärung ab und weiß mit Sicherheit über alle absetzbaren Umzugskosten Bescheid. Nach dem Kraftakt Umzug entspannt ein Steuerberater die Nerven.


Umzugskostenpauschale mit einem professionellen Umzugsunternehmen**

Wenn Sie ein Umzugsunternehmen für Ihren beruflichen Umzug engagieren, haben Sie nicht nur einen kompetenten und erfahrenen Partner an Ihrer Seite. Sie erhalten außerdem eine ordentliche Übersicht über alle Umzugskosten, welche Sie ganz einfach bei der Steuererklärung vorlegen können. Das erleichtert die Arbeit und Sie können sich einen Großteil der Umzugskosten auf einfachem Wege mit der Steuer zurückholen.

Movinga arbeitet mit einem deutschlandweiten Netzwerk aus zertifizierten und erfahrenen Umzugsfirmen zusammen. Sie erhalten durch unseren Umzugsrechner ein kostenloses und unverbindliches Angebot von uns zugesendet, auf dem alle Kosten übersichtlich für Sie nachvollziehbar sind - garantiert ohne versteckte Zusatzkosten und perfekt für die Vorlage beim Finanzamt. Um Ihren Umzug zu planen, helfen Ihnen unsere freundlichen Umzugsberater gerne telefonisch weiter.


Können Umzüge aus privaten Gründen steuerlich geltend gemacht werden?

Wenn Sie aus rein privaten Gründen umziehen, z.B. weil der Vermieter gekündigt hat oder Sie mit Ihrem Lebenspartner zusammenziehen, können Sie die Kosten wenigstens zum Teil steuerlich geltend machen. Pro Jahr sind im Rahmen der sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen 20 Prozent der Arbeitskosten des Umzugs anrechenbar – maximal jedoch 4.000 Euro.

Ist ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen notwendig, etwa aufgrund einer Behinderung, eines Unfalls oder aus Altersgründen, können Sie die Umzugskosten als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angeben. In diesem Fall kann das Finanzamt ein ärztliches Attest als Nachweis verlangen.


Welche Kosten können bei einer doppelten Haushaltsführung steuerlich abgesetzt werden?

Wird aus beruflichen Gründen am Arbeitsort ein zweiter Haushalt gegründet, können neben den oben genannten Kosten noch viele weitere Aufwendungen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung abgesetzt werden. Hierzu zählen:

  • Miete und Nebenkosten am Zweitwohnsitz
  • ggf. Zweitwohnungsteuer
  • Rundfunkbeitrag
  • Fahrten zwischen Erst- und Zweitwohnsitz (30 Cent pro Kilometer)
  • Grundausstattung für die Zweitwohnung (Bett, Schreibtisch, Sofa, Waschmaschine, Herd, Beleuchtung etc.)
  • Verpflegungsmehraufwand (für die ersten drei Monate nach Einzug in die Zweitwohnung gibt es pro Tag eine Pauschale von 24 Euro)

Eine doppelte Haushaltsführung erkennt das Finanzamt nur an, wenn folgende vier Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Zweitwohnung wird aus beruflichen Gründen bezogen.
  • Von der Zweitwohnung ist die Arbeitsstätte schneller zu erreichen als vom Erstwohnsitz.
  • Der Erstwohnsitz ist zugleich Lebensmittelpunkt (Familie und Freundeskreis).
  • Es liegt eine finanzielle Beteiligung am Erstwohnsitz vor.

Damit ein Umzug von vornherein stressfrei verläuft, können Sie auf die zuverlässigen Umzugsbetreuer von Movinga zurückgreifen. Mit unserem praktischen Buchungstool können Ihre Umzugskosten berechnen lassen und erfahren Sie sofort, wie viel Sie dafür einplanen müssen.

Zur Vorbereitung auf Ihren Umzug beraten wir gerne wie Sie Umzugskosten sparen.


Häufig gestellte Fragen zum Thema Umzugskosten Steuer:

Wo trage ich die Umzugskostenpauschale ein?

Wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen, können Sie die entstehenden Kosten in Ihrer Steuererklärung in der Anlage N unter “weitere Werbungskosten” eintragen. Hier ist es möglich die einzelnen Posten oder den Gesamtbetrag zusammen mit der Umzugskostenpauschale anzugeben.

Wie hoch ist die Umzugskostenpauschale?

Seit April 2022 gilt eine neue Berechnung der Kostenpauschale und deren Gesamtbetrag. Wenn ein Umzug aus beruflichen Gründen stattfindet, kann eine Pauschale von 886 Euro angesetzt werden. Hinzu kommen ggf. 590 Euro pro weiterer Person, wenn Sie mit einem Ehepartner, Lebensparter, ledigen Kindern und/oder Stief bzw. Pflegekinden (mit welchen Sie in einer häuslichen Gemeinschaft leben) umziehen.

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