Sie kennen bestimmt den Spruch: Dreimal umgezogen ist einmal abgebrannt. Doch trotz der teilweise hohen Kosten muss ein Umzug nicht dazu führen, dass Sie danach im umgangssprachlichen Sinne "abgebrannt" sind. Falls Sie für die Karriere umziehen, können Sie alle anfallenden Belastungen von der Steuer absetzen – solange Sie Ihre Ausgaben belegen können. Sogenannte ‚sonstige Ausgaben’ können Sie mit Hilfe der Umzugskostenpauschale ohne Belege steuerlich geltend machen. Hier informieren wir Sie ausführlich.
„Das ganze Leben ist ein ewiges Wiederanfangen“, sagte bereits der Dichter Hugo von Hofmannsthal im 19. Jahrhundert. Die Bundesregierung erkennt diesen Umstand mit zahlreichen steuerlichen Vergünstigungen beim Umzug an. Hierzu zählt auch die Umzugskostenpauschale. Die Pauschale umfasst Ausgaben, die mit dem Finden und Einrichten einer neuen Wohnung und dem Verlassen der alten Wohnung zusammenhängen.
Falls Sie Ihre Belege nicht vollständig gesammelt haben, können Sie die Umzugskostenpauschale geltend machen statt der jeweiligen Einzelleistungen, wenn Sie den Umzug von der Steuer absetzen. Diese Pauschale wird ständig erhöht. Dies gilt auch für die Umzugskostenpauschale 2022. Die neuen Umzugskostenpauschalen stehen bereits zur Verfügung.
Zeit des Umzugs | Pauschale für Verheiratete und Lebenspartner | Pauschale für Singles | Erhöhungsbetrag für Kinder und sonstige Angehörige |
---|---|---|---|
ab 01.04.2022 | 1476 € (886 € + 590 €) | 886 € | 590 € |
ab 01.04.2021 | 1450 € (870 € + 580 €) | 870 € | 580 € |
ab 01.06.2020 | 1433 € (860 € + 573 €) | 860 € | 573 € |
ab 01.03.2020 | 1639 € | 820 € | 361 € |
ab 01.04.2019 | 1622 € | 811 € | 357 € |
ab 01.03.2018 | 1573 € | 787 € | 347 € |
ab 01.02.2017 | 1528 € | 764 € | 337 € |
ab 01.03.2016 | 1493 € | 746 € | 329 € |
ab 01.03.2015 | 1460 € | 730 € | 322 € |
Alleinerziehende mit Kind, Verwitwete und Geschiedene erhalten den Partnerbetrag. Dazu kommt zusätzlich die Pauschale für andere, im gleichen Haushalt lebende Personen, zum Beispiel Kinder.
Wichtig: Falls Sie in den vergangenen 2 Jahren bereits einmal aus beruflichen Gründen umgezogen sind, erhöht sich die Pauschale um 50 Prozent.
Im Rahmen der Umzugskostenpauschale können Sie alle Ausgaben steuerlich geltend machen, die mit dem Suchen und Einrichten einer neuen Wohnung zusammenhängen.
Dazu gehören:
Tipp: Sie sind sicher, dass Ihre Ausgaben für die oben genannten Leistungen die Umzugskostenpauschale übersteigen? Sammeln Sie alle Belege und Quittungen, die mit dem Umzug zu tun haben. Sie sind nicht verpflichtet, die Umzugskostenpauschale in Anspruch zu nehmen. Sie können auch einzelne Leistungen beim Finanzamt geltend machen.
Die Umzugskostenpauschale kann in erster Linie von Personen genutzt werden, die aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt umziehen. Sie ziehen am gleichen Ort um? Werfen Sie noch nicht die Flinte ins Korn. Vielleicht trifft eine der folgenden Voraussetzungen für Sie zu:
Eine weitere Voraussetzung für die Umzugskostenpauschale sind hohe Belastungen durch Krankheit oder Behinderung. In diesem Fall gelten die normalen Umzugskosten als außergewöhnliche Belastung. Als Nachweis für die medizinische Notwendigkeit benötigen Sie ein Attest vom Amtsarzt.
Wenn Sie unter Giftstoffen in Ihrer Wohnung leiden, erfüllen Sie die Voraussetzung für die Umzugskostenpauschale. Schimmel in Ihrer Wohnung hat zu einer Allergie geführt? In Ihrem Haus wurde Asbest entdeckt? Sie leiden an Osteoporose und können die Treppen zu Ihrer Wohnung nicht mehr bewältigen? Das sind Gründe für den Wohnungswechsel aus medizinischen Gründen.
Auch als Student können Sie unter Umständen den Umzug von der Steuer absetzen, wenn dieser für den Beginn eines Studium bzw. wegen eines Studienplatzwechsels durchgeführt wird. Voraussetzung hierfür ist, dass sich der Weg vom Wohnort zum Studienplatz verkürzt. Auch hier ist nicht die Entfernung entscheidend, sondern die Zeitersparnis. Verringert sich der Weg vom Zuhause bis zur Universität um mehr als 30 Minuten pro Fahrt, dann können die Umzugskosten als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden..
Auslandsumzüge werden in Umzüge innerhalb, beziehungsweise außerhalb der Europäischen Union aufgeteilt. Die Beträge errechnen sich auf Grundlage des Grundeinkommens nach Besoldungsstufe A13, Stufe 8. Folgende Beträge können geltend gemacht werden:
Auch die Kosten für einen Umzug ins Ausland können teilweise übernommen werden. Diese werden in Umzüge innerhalb, beziehungsweise außerhalb der Europäischen Union aufgeteilt. Die Beträge errechnen sich auf Grundlage des Grundeinkommens nach Besoldungsstufe A13, Stufe 8.
Die Anwendung der Umzugskostenpauschale erlaubt es Ihnen, auf Belege zu verzichten. Wenn Sie sich vom Papierkrieg überfordert fühlen, eignet sich das Nutzen der Umzugskostenpauschale für die unter Punkt 2 genannten Leistungen. Sie sind ein Perfektionist und führen genau Buch? Wenn Sie Ihre Ausgaben genau dokumentieren können und Sie die Beträge der Pauschale übersteigen, machen Sie bei Ihrer Einkommensteuererklärung besser Einzelbeträge geltend.
Seite 2 der Anlage N, Zeile 45 bis 48: Das ist die magische Formel, um Ihre Umzugskosten von der Steuer bei der Steuererklärung abzusetzen. Sie sind mit dem Ausfüllen des Formulars hoffnungslos überfordert? Kein Problem. Im Elsterforum, der offiziellen Webseite der deutschen Finanzämter für das Ausfüllen der Steuererklärungen online, können Sie jederzeit Hilfe finden. Sie müssen sich nicht registrieren, um die Beiträge im Forum zu lesen. Das Forum verfügt zudem über eine Suchfunktion, mit der Sie nach Erklärungen suchen können.
Sie bekommen nervöse Zustände beim Anblick von Formularen? Sammeln Sie alle Belege und Quittungen und suchen Sie sich einen Steuerberater. Er nimmt Ihnen das Ausfüllen der Steuererklärung ab und weiß mit Sicherheit über alle absetzbaren Umzugskosten Bescheid. Nach dem Kraftakt Umzug entspannt ein Steuerberater die Nerven.
Wenn Sie ein Umzugsunternehmen für Ihren beruflichen Umzug engagieren, haben Sie nicht nur einen kompetenten und erfahrenen Partner an Ihrer Seite. Sie erhalten außerdem eine ordentliche Übersicht über alle Umzugskosten, welche Sie ganz einfach bei der Steuererklärung vorlegen können. Das erleichtert die Arbeit und Sie können sich einen Großteil der Umzugskosten auf einfachem Wege mit der Steuer zurückholen.
Movinga arbeitet mit einem deutschlandweiten Netzwerk aus zertifizierten und erfahrenen Umzugsfirmen zusammen. Sie erhalten durch unseren Umzugsrechner ein kostenloses und unverbindliches Angebot von uns zugesendet, auf dem alle Kosten übersichtlich für Sie nachvollziehbar sind - garantiert ohne versteckte Zusatzkosten und perfekt für die Vorlage beim Finanzamt. Um Ihren Umzug zu planen, helfen Ihnen unsere freundlichen Umzugsberater gerne telefonisch weiter.
Wenn Sie aus rein privaten Gründen umziehen, z.B. weil der Vermieter gekündigt hat oder Sie mit Ihrem Lebenspartner zusammenziehen, können Sie die Kosten wenigstens zum Teil steuerlich geltend machen. Pro Jahr sind im Rahmen der sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen 20 Prozent der Arbeitskosten des Umzugs anrechenbar – maximal jedoch 4.000 Euro.
Ist ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen notwendig, etwa aufgrund einer Behinderung, eines Unfalls oder aus Altersgründen, können Sie die Umzugskosten als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angeben. In diesem Fall kann das Finanzamt ein ärztliches Attest als Nachweis verlangen.
Wird aus beruflichen Gründen am Arbeitsort ein zweiter Haushalt gegründet, können neben den oben genannten Kosten noch viele weitere Aufwendungen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung abgesetzt werden. Hierzu zählen:
Damit ein Umzug von vornherein stressfrei verläuft, können Sie auf die zuverlässigen Umzugsbetreuer von Movinga zurückgreifen. Mit unserem praktischen Buchungstool können Ihre Umzugskosten berechnen lassen und erfahren Sie sofort, wie viel Sie dafür einplanen müssen.
Zur Vorbereitung auf Ihren Umzug beraten wir gerne wie Sie Umzugskosten sparen.
Wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen, können Sie die entstehenden Kosten in Ihrer Steuererklärung in der Anlage N unter “weitere Werbungskosten” eintragen. Hier ist es möglich die einzelnen Posten oder den Gesamtbetrag zusammen mit der Umzugskostenpauschale anzugeben.
Seit April 2022 gilt eine neue Berechnung der Kostenpauschale und deren Gesamtbetrag. Wenn ein Umzug aus beruflichen Gründen stattfindet, kann eine Pauschale von 886 Euro angesetzt werden. Hinzu kommen ggf. 590 Euro pro weiterer Person, wenn Sie mit einem Ehepartner, Lebensparter, ledigen Kindern und/oder Stief bzw. Pflegekinden (mit welchen Sie in einer häuslichen Gemeinschaft leben) umziehen.
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