In Deutschland bewohnen viele Bürger zwei Wohnungen gleichzeitig. Selten handelt es sich hier um superreiche, die Ferienwohnungen im ganzen Land halten. Es ist vielmehr eine Möglichkeit für Arbeitnehmer, Ihre Nerven und auch Lebenszeit, die beim täglichen Weg in die Arbeit buchstäblich auf der Strecke bleibt, zu sparen und sinnvoller zu nutzen. Daher kann man besonders bei Pendlern häufig beobachten, dass viele eine Wohnung am Arbeitsplatz unterhalten und am Wochenende Ihre Wohnung in der Heimat bewohnen. So lassen sich alte Freundschaften und feste Familienbunde erhalten, während man gleichzeitig auf eine Karriere in einer anderen Stadt nicht verzichten muss. Jedoch stellt sich die Frage, ob beide Wohnungen angemeldet werden müssen und wenn ja, welche der Wohnungen als Haupt- und welche als Zweitwohnung gilt. Wo liegt überhaupt der Unterschied zwischen Haupt- und Zweitwohnsitz und wieso sollte hier überhaupt einer gemacht werden?
Inhaltsverzeichnis
Ein Wohnsitz gilt nach deutschem Mietrecht als Hauptwohnsitz, sobald der Mieter sich dort überwiegend aufhält. Der Wohnsitz an dem Sie die meisten Zeit verbringen, ist demnach Ihr Hauptwohnsitz. Jeder andere Wohnsitz gilt folgendermaßen als Zweitwohnsitz. In den meisten Fällen jedoch wird die Wohnung in der Nähe des Arbeitsplatzes als Zweitwohnsitz geführt und die Wohnung in der Heimat oder bei der Familie als Hauptwohnsitz. Obwohl es dazu kommen kann, dass Sie unter der Woche mehr Zeit in Ihrer Zweitwohnung verbringen, müssen Sie diese noch nicht als Hauptwohnsitz anmelden. Das liegt daran, dass Ihr Lebensmittelpunkt weiterhin bei Ihrer Familie liegt und dieser Wohnsitz weiterhin als Hauptwohnsitz gilt.
Bei der Anmeldung des Zweitwohnsitzes folgen Sie der gleichen Prozedur, wie bei der Anmeldung Ihres Hauptwohnsitzes. Für die Anmeldung müssen Sie das zuständige Einwohnermeldeamt bzw Bürgerbüro aufsuchen, um sich mit Ihren Daten und Dokumenten in Ihrer neuen Heimat zu melden. In vielen Großstädten ist hierfür mittlerweile ein Termin empfehlenswert. Besonders zu Stoßzeiten werden Sie froh sein, wenn Sie ein festes Zeitfenster gebucht haben und nicht den ganzen Tag auf einen freien Sachbearbeiter warten müssen. Informieren Sie sich am besten vorab per Telefon oder im Internet, ob und wie Sie einen Termin machen können. Die Anmeldung ist in der Regel kostenlos, einige Bundesländer fordern jedoch eine geringe Gebühr von maximal 10 €. Auch hier macht es Sinn vorab, beim zuständigen Amt nachzufragen.
Zur Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
Auch wenn die Abgabe eines physischen Formulars die Regel ist, sind viele deutsche Gemeinden bereits weitaus fortschrittlicher und in der digitalen Welt angekommen. So werden nicht nur die Formulare auf deren Webseite zum Download bereitgestellt, sondern können dort oftmals auch digital versendet werden. So ist es Ihnen an vielen Orten möglich, das Formular auszudrucken und mit der Post an das Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt zu schicken, oder Sie können sich direkt online anmelden. Voraussetzung ist bei beiden Varianten natürlich, dass Sie alle Dokumente zusammengestellt und ausgefüllt haben.
Grundsetzlich gilt: Wenn Sie einen Zweitwohnsitz nutzen, muss dieser auch fristgerecht angemeldet werden. In Deutschland gilt seit dem 1. November 2015 eine Meldefrist von 14 Tagen. Das heißt, nach Beginn Ihres im Mietvertrag festgelegten neuen Mietverhältnisses haben Sie zwei Wochen Zeit, sich im Bürgerbüro anzumelden. Informieren Sie sich vorher, welche Dokumente Sie benötigen und füllen Sie im Vorfeld die zur Anmeldung notwendigen Formulare aus, damit Sie nicht in Zeitnot geraten. Gerade die Vermieterbescheinigung sollte rechtzeitig an Ihren neuen Vermieter zur Unterzeichnung gesendet werden, da Sie bei ihm einen organisierten Eindruck hinterlassen möchten. Für den ersten Eindruck gibt es bekanntlich keine zweite Chance.
Achtung: Sollten Sie diese nicht einhalten, müssen sie mit einem Bußgeld von bis zu 1000 € rechnen.
Während die Anmeldung der deutschen Zweitwohnung Pflicht und mit einer Frist von 14 Tagen belegt ist, kümmert es den deutschen Staat nicht, wenn Sie eine Zweitwohnung außerhalb Deutschlands beziehen. Somit müssen Sie sich für eine Zweitwohnung auf Sylt im zuständigen Einwohnermeldeamt mit Ihren Unterlagen melden, bei einem Ferienhaus auf Sizilien jedoch können die deutschen Behörden unbehelligt bleiben. Bitte informieren Sie sich jedoch unbedingt über die Meldegesetze des Landes Ihres Zweitwohnsitzes. Es ist möglich, dass Sie auch dort verpflichtet sind, sich in der jeweiligen Stadt mit Ihrem Zweitwohnsitz anzumelden.
Für den Zweitwohnsitz wird häufig eine zusätzliche Steuer fällig. Abhängig ist die Einforderung erneut vom Bundesland und der Gemeinde. Urbane Ballungsgebiete und Ferienregionen legen meistens besonderen Wert auf die Einforderung. Auch die Steuersätze variieren bei den meisten Gemeinden. Als Bemessungsgrundlage dient normalerweise jedoch die Jahreskaltmiete und die Wohnfläche.
Außnahmen gibt es bei Studierenden und sich in der Ausbildung befindenden Personen. Solange kein eigenes Einkommen vorhanden ist, werden Sie bei der Besteuerung oft nicht berücksichtigt. Informieren Sie sich auch hier bei Ihrem zuständigen Amt, ob eine Steuer für Sie anfällt und wenn ja, in welcher Höhe.
Vorteile gibt es vor allem für Pendler, da Sie den Zweitwohnsitz von der Einkommenssteuer absetzen und auch die wöchentlichen Fahrtkosten geltend machen können.
Nein. Bei der Anmeldung Ihres Zweitwohnsitzes kommt es der Gemeinde nicht darauf an, wem die Immobilie gehört, sondern wer sie bewohnt. Sollten Sie eine Wohnung oder ein Haus als Kapitalanlage nutzen und auch vermieten, muss sich Ihr Mieter bei der Stadt anmelden, da er ja ggf. neu in Ihre Stadt gezogen ist.
Für den Zweitwohnsitz gilt das, was auch für den Erstwohnsitz galt. Nach § 21 Bundesmeldegesetz (BMG) muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug in der neuen Stadt angemeldet werden.
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